Am 7. April war Weltgesundheitstag. Das Statistische Bundesamt nahm das zum Anlass, um über die massiv gestiegenen Gesundheitsausgaben in Deutschland zu berichten. Demnach erreichten die finanziellen Aufwendungen für Gesundheit einen neuen Höchststand im Corona-Jahr 2020: Insgesamt wurden 440,6 Milliarden Euro ausgegeben. Erstmals seit Beginn der Berechnungen 1992 stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf auf über 5.000 Euro.

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Größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen war - wenig überraschend - die gesetzliche Krankenversicherung (siehe Grafik). Die GKV schulterte 54,8 Prozent der Ausgaben; 241,5 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem es noch keine Corona-Fälle in Deutschland gab, bedeutet das einen Ausgabenanstieg um 3,6 Prozent oder 8,5 Milliarden Euro.


2020 mussten die Krankenkassen in Deutschland schließlich ihr größtes Defizit seit fast 20 Jahren hinnehmen (Versicherungsbote berichtete). In der Folge stiegen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 2021 und 2022. Doch diese Entwicklung beschränkt sich nicht nur auf die Krankenkassen - auch die gesetzliche Pflegeversicherung ist davon betroffen.

Angesichts der angespannten Finanzierungslage warnte u.a. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, vor einer Verdopplung der Zusatzbeiträge (Versicherungsbote berichtete). Ein Szenario, das auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, aufgreift. Angesichts des Fehlbetrags von mindestens 17 Milliarden Euro für 2023 müsse der Zusatzbeitrag um 1,1 Prozentpunkte auf bis zu 2,4 Prozentpunkte klettern, wenn keine Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Und Reimann vermisst Klarheit über solche geplanten Gegenmaßnahmen. Die Krankenkassen sollten nicht „weiter darüber im Unklaren bleiben, auf welcher Grundlage die Haushalte für das kommende Jahr aufzustellen sind.“ Es sei zu befürchten, so die Funktionärin, dass der Finanzminister erst spät im Herbst darüber entscheide, wie die GKV mit zusätzlichen Bundesmitteln stabilisiert wird. Lindner müsse „umgehend klarmachen“, wie Beitragszahler vor weiteren Belastungen geschützt werden sollen, so Reimann.

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Belastungen, vor denen die Beitragszahler geschützt werden müssten, beträfen laut Reimann vor allem jene Bereiche, für die der Bund finanzielle Verantwortung trägt. Beispielhaft verwies Reimann auf die Mehrwertsteuer für Arzneimittel sowie die Finanzierung der Krankenversicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II.

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