HDI will Mitarbeiter in einer Gesellschaft zusammenführen
Die HDI will bei den Betriebsstrukturen abspecken. Dazu sollen diverse Gesellschaften vereint werden und die Mitarbeiter unter der Arbeitgebergesellschaft „HDI AG“ weiterarbeiten.
Die HDI Group unter dem Dach der Talanx will künftig deutlich schneller Entscheidungen zu wichtigen Zukunftsthemen wie Digitalisierung oder der Zusammenarbeit im Konzern treffen und entsprechend umsetzen. Dafür müssen jedoch Betriebsstrukturen in Deutschland vereinfacht werden.
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So soll die die Anzahl der aktuell 21 mitarbeiterführenden Gesellschaften der Talanx Erstversicherungsgruppe in Deutschland fast halbiert werden. Ebenso soll der Rotstift bei der Zahl der örtlichen Betriebe angesetzt werden. Dabei soll aber auf auf die üblichen Mittel wie etwa Standortschließungen, Mitarbeiterabbau oder Versetzungen verzichtet werden. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
„Die Straffung unserer Strukturen ist zwingend erforderlich, damit wir auf die Anforderungen eines zunehmend digitalisierten, komplexen und unbeständigen Umfelds als Unternehmen dynamisch reagieren können.“, betonte der Vorstandsvorsitzende der Talanx AG, Torsten Leue. „Dank der schlankeren Betriebsstrukturen können wir in betrieblichen Fragen, wie beispielsweise zur Umsetzung von deutschlandweiten Projekten, künftig schneller zu konzerneinheitlichen Entscheidungen kommen. Es wird sich also Vieles in unseren Abläufen ändern, und das ist ein Riesenvorteil“, ergänzte Jens Warkentin, der für Personal in der Erstversicherungsgruppe in Deutschland zuständige Vorstandssprecher der HDI Service AG und Vorstandsmitglied der HDI Deutschland AG.
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Ziel sei es zudem die rund 7.650 Mitarbeiter der tarifgebundenen, bisherigen Gesellschaften in der neuen, ebenfalls tarifgebundenen Arbeitgebergesellschaft „HDI AG“ zusammenzuführen. Dies solle bis zum Frühjahr 2022 umgesetzt werden. Einhergehend damit werde auch die Anzahl der Betriebsratsgremien reduziert. Naturgemäß nicht sonderlich begeistert zeigte sich der Konzernbetriebsrat: „Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Veränderung von Betriebsstrukturen sind begrenzt. Weil sich für die Kolleginnen und Kollegen jedoch nichts Wesentliches ändert, tragen wir die Veränderung der heutigen Betriebsstrukturen mit. Mit dem Abschluss eines Interessenausgleichs bekennt sich der Arbeitgeber zu unseren Standorten, unseren Sozialleistungen und den geltenden Betriebsvereinbarungen. Außerdem konnten wir sicherstellen, dass es keine Betriebsübergänge in tariflose Gesellschaften gibt.“, sagte Konzernbetriebsratsvorsitzender Ralf Rieger.