Aktuell wirbt das Vergleichsportal Check24 auf seiner Homepage mit dem „Versicherung Jubiläums Deals“. Dort heißt es: „Jetzt Versicherung vergleichen, abschließen und bis zu zwölf Monate gratis sichern!“. Tatsächlich zahlt Check24 an seine Kunden eine Summe in Höhe von bis zu einer Jahresprämie der jeweils abgeschlossenen Versicherung, wenn sie im Zeitraum vom 20.09. bis 10.10. 2018 einen Vertrag abschließen.

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Genau dieser Ansatz lässt nun den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aktiv werden. Denn auf den ersten Blick sieht die Aktion nach einem klaren Fall von Provisionsabgabe aus. Und, die ist in Deutschland verboten. Damit soll verhindert werden, dass potentielle Neukunden für den Vertragsabschluss einer Versicherung belohnt werden. Also ein Fehlanreiz gesetzt wird, nur aufgrund einer ausgeschütteten Provision einen Vertrag abzuschließen.

Check24-Mutterkonzern bezahlt Prämie

Doch eigentlich zahlt der Versicherungsmakler Check24 gar keine Prämie. Denn das Vergleichsportal beheimatet insgesamt 24 Firmen. Und: Die Prämie werde über den Mutterkonzern ausgeschüttet. Überdies werde die Prämie gar nicht für den Abschluss einer Versicherung gezahlt wird. Sondern dafür, dass der Kunde ein Kundenkonto bei Check24 hat oder eröffnet - quasi als Belohnung dafür. Folglich ist die Jahresprämie auch nur ein Orientierungswert. Der Kunde muss eine Versicherung abschließen, um das Angebot nutzen zu können - aber mit dem Abschluss der Versicherung hat das alles gar nichts zu tun.

„Nach unserer Auffassung stellt die Rückgewährung von Versicherungsprämien nichts anderes dar, als eine nachgelagerte Provisionsabgabe, auch wenn diese im konkreten Fall über die Muttergesellschaft der jeweils werbenden Check24-Versicherungsvermittlungsgesellschaften erfolgt. Check24 meint offenbar, man könne verbraucherschützende Gesetze durch plumpe juristische Tricks wirkungslos machen. Dieses Geschäftsgebaren wollen wir durch eine Abmahnung unterbinden.“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz und schießt weiter scharf: „Wie umsatz- und profitgierig muss man sein, dass man das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Provisionsabgabeverbot über eine juristische Konstruktion zu umgehen versucht, um noch mehr Kunden anzulocken?“

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Der Vermittlerverband hat nun das Vergleichsportal wegen Verletzung des gesetzlichen Provisionsabgabeverbotes abgemahnt. Nach Auffassung des BVK würde Check24 mit dieser Aktion das gesetzliche Provisionsabgabeverbot verletzen. Zuletzt war bereits dem Onlinemakler Gonetto untersagt worden, Provisionen an Kunden weiterzugeben.

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