Nordrhein-Westfalen wird keine finanzielle Unterstützung für Hochwasser-Opfer geben. Das Kabinett von Hannelore Kraft sei übereingekommen, dass das Land Privatpersonen, die nicht gegen Elementarschäden versichert seien, nicht unterstützen könne, berichtet RP-Online am Donnerstag. Die Unwetter-Tiefs "Elvira" und "Friedericke" hatten Ende Mai/Anfang Juni viele Häuser in Süddeutschland so stark beschädigt, dass sie vom Einsturz bedroht sind.

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"Es kann keine Begünstigung dieser Personen geben", sagte eine Regierungssprecherin Nordrhein-Westfalens. Wohl aber werde derzeit erwogen, geschädigten Landwirten finanziell zu helfen. Bestimmte Obst- und Gemüsesorten seien gegen solche Schäden nicht versicherbar, begründete die Landesregierung ihre Unterstützung für Bauern.

Auf Hilfe können auch die Kommunen hoffen. Bauminister Michael Groschek (SPD) verwies darauf, dass das Land der Stadt Münster, die 2014 zweimal von Unwetterschäden getroffen worden war, mit Mitteln aus der Städtebauförderung geholfen habe. Unter anderem sei damit ein zerstörtes Bürgerzentrum wieder aufgebaut worden. Für Privatleute in Münster habe das Land einen günstigen Kredit der NRW-Bank vermittelt.

Keine Eigenvorsorge – keine Unterstützung aus Steuergeldern

Die Zurückweisung von Hilfsgeldern zeigt ein Umdenken in der Politik. Griff der Staat nach den Hochwasser-Katastrophen von 2002 und 2013 den Hausbesitzern noch mit Millionengeldern unter die Arme, so lehnen immer mehr Bundesländer finanzielle Hilfen ab, wenn die Bürger nicht selbst mit einer privaten Versicherung vorgesorgt haben.

So haben die Justizminister auf ihrer Frühjahrssitzung 2015 beschlossen, dass zukünftig Staatshilfen an die Bedingung gebunden sein sollen, dass sich ein Hausbesitzer um eine Elementarschadenversicherung bemüht hat. Nur wer sich ohne Erfolg um einen Vertrag bemühte, etwa, weil er in einer Hochwasser-Risikozone wohnt, soll zukünftig noch finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, wenn sein Haus von den Fluten zerstört wurde. In vielen Bundesländern wurden entsprechende Richtlinien verabschiedet.

Bayern hilft Hochwasser-Opfern – Zu 100 Prozent?

Inwieweit Hilfen für Hochwasser-Opfer abgelehnt werden, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, auch abhängig von der jeweiligen Landesregierung. Eine einheitliche Regelung besteht derzeit nicht.

So hat die Bayerische Landesregierung eine 100-Prozent-Hilfe für Geschädigte beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die volle Entschädigung gilt für den besonders stark geschädigten Landkreis Rottal-Inn sowie für Härtefälle. In anderen Landkreisen Bayerns müssen Hausbesitzer jedoch mit Abschlägen rechnen, wenn ihr Haus privat versicherbar gewesen wäre.

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Wenn ein Mensch in existenzielle Not komme, dann gebe es auch die Verpflichtung, diesen Menschen nicht alleine zu lassen, sagte CSU-Chef Seehofer am Mittwoch vor einer CSU-Fraktionssitzung im Landtag in München. „Dafür zahlen die Leute auch ihre Steuern“. Die CSU im Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, sich an der Hilfe für Hochwasseropfer zu beteiligen.

RP-Online / dpa

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