Eine lebensnahe Betrachtung, die viele Menschen interessieren dürfte. Was nützt dem Menschen eine Police, die ihn vor Haftpflichten und Kosten bewahrt, die ihm das Gesetz auferlegt? Aber nicht vor weiterem und vor allem teurem Ärger. Der droht dem Bürger zum Beispiel, wenn er anderen Leuten hilft und ihm dabei ein Malheur unterläuft. Oder weil andere Menschen sich einen Haftpflichtschutz sparen, muss der Versicherte gar für fremde Leute vorsorgen, die ihm einen Schaden und Kosten eingebrockt haben, aber selbst keine Haftpflichtpolice haben.

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Privathaftpflichtversicherung: Rundum-Sorglos-Paket

Die passende Klausel, mit der solche von Fremden versursachte Schäden aufgefangen werden, nennt sich umständlich Forderungsausfalldeckung. Dann tut der Versicherer einfach so, als sei der fremde Schadenverursacher so versichert gewesen wie der Versicherte selbst. Und dann ersetzt der Versicherer das, was er seinem Kunden sonst unter der Kategorie „Ausschlüsse“ als „Eigenschaden“ und „nicht versichert“ ablehnt.

Franke und Bornberg, das Ratinghaus aus Hannover, hat die Angebote der Assekuranz verglichen. Neben dem Grundschutz, der die gesetzliche Haftplicht des Versicherten umfasst, hat Franke und Bornberg für viele aus seiner Sicht relevante Schaden-Szenarien eine Art Rundum-Sorglos-Paket mit den wichtigsten Vertragszusätzen geschnürt. Hier ist aus Sicht der Experten vieles inbegriffen, was dem Menschen „im wirklich wahren Leben“, um einmal „Dittsche“ (den Kabarettisten Oliver Dittrich) zu zitieren, passieren kann.

Drei Top-Anbieter

Die besten Anbieter mit Rundum-Schutz sind laut Franke und Bornberg die deutsche Gegenseitigkeit Versicherung aus Oldenburg, die Swiss Life und die Oberösterreichische Versicherung. Neben hohen Deckungssummen, bis 100 Millionen Euro, eingebaut in den verglichenen Haftpflichtschutz sind demnach auch Schäden, wenn der Versicherte etwa einem Freund beim Umzug hilft und dessen teure HiFi-Anlage fallen lässt. Im Gesetz nennt sich das Gefälligkeitshandlungen. In der Police steht dann: „nicht versichert“. Es sei denn, die Haftpflichtpolice hat einen passenden Zusatz.

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Auch nicht versichert ist es, wenn kleine Kinder unter sieben Jahren bei der Oma beim Osterkaffee an der Tischdecke ziehen und das teure Rosenthal-Porzellan-Service ruinieren. Dann stehen die Eltern vielleicht neben dem Tisch, reagieren aber im entscheidenden möglicherweise Moment zu langsam, um den Schaden noch zu verhindern (verletzen also, nur weil sie nicht schnell genug schalten, ihre Aufsichtspflicht nicht). So genannte deliktunfähige Kinder sind, wer hätte es geahnt, nicht versichert. Man kann solche Malheure wie mit der Tischdecke und den teuren Folgen aber versichern. Das spart neben Kosten auch Ärger mit der Oma (oder gar der gestrengen Erb-Oma, die nicht verzeihen kann?), die im geschilderte Fall nämlich leer ausginge.

Franke und Bornberg

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