Wer bei Elektronik-Großhändlern wie Saturn oder Conrad ein neues Smartphone kauft, der kann auch gleich eine Smartphone- oder Handyversicherung mit abschließen. Innerhalb weniger Minuten, gleich an der Kasse. Die Discounter werben mit Schutz bei Reparatur, Totalschaden oder Diebstahl. Doch halten die Tarife auch, was sie versprechen? Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat sich die Handy-Versicherungen einmal genauer angeschaut – und meldet nun Zweifel an.

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Strenge Ausschlüsse, 40 % Provision

Die Erwartungen von Käufern solcher Handy-Versicherungen und dem, was die Versicherungen bieten, gingen häufig auseinander, kritisiert EIOPA laut einem Bericht von AssCompact. Dies nicht ohne Grund, denn der Kunde erfährt oft auch gar nicht, was denn überhaupt in den Policen versichert ist. Wer schnell an der Supermarkt-Kasse einen Versicherungsvertrag abschließt, hat in der Regel keine Zeit, sich ausreichend über Ausschlüsse der oft komplexen Tarifwerke zu informieren. EIOPA bemängelt zudem die extrem hohen Provisionen, die Discounter und Webanbieter erhalten. Im Schnitt lägen diese bei 40 Prozent der Prämien!

Dass ein Blick in die Vertragswerke not tut, bestätigten auch Recherchen von Versicherungsbote. Manche Verträge sehen hohe Selbstbeteiligungen vor, so dass der Smartphone-Besitzer bei einem Defekt einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen muss. Heimtückisch ist jedoch, dass sich diese Selbstbeteiligung oft am Neuwert des Gerätes orientiert. Nicht selten werden 10 Prozent und mehr vom ursprünglichen Kaufpreis verlangt. Wenn dann die Reparatur nur 100 Euro kostet und der PC einen Neuwert von circa 1.000 Euro hatte, geht der Kunde trotz seiner Handy-Versicherung leer aus.

Noch heimtückischer ist der Ausschluss grober Fahrlässigkeit in vielen Policen. Wenn die Kaffeetasse umkippt und das Smartphone dabei Schaden nimmt, kann der Versicherer eine Zahlung verweigern. Das Gleiche gilt bei sportlichen Aktivitäten oder wenn der Besitzer sein Smartphone am Pool oder Strand nutzt. Zwar hängt es immer vom Einzelfall ab, ob die Versicherung grobe Fahrlässigkeit geltend machen kann. Aber die Wahrscheinlichkeit ist in solchen Situationen sehr hoch. In manchen Verträgen sind Wasserschäden gänzlich ausgeschlossen.

Empfehlungen und Versäumnisse der Finanzaufsicht

Die europäische Finanzaufsicht fordert nun mehr Transparenz im Vertrieb von Handy-Versicherungen und gibt in einem aktuellen Report Empfehlungen für die sogenannte „mobile phone insurance“ (MPI) ab. Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU werden aufgefordert, diese nationalstaatlich umzusetzen:

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  • Mehr als jede zweite Smartphone-Versicherung wird von Technikhändlern verkauft. Diese sollen ausreichende Kenntnisse über Versicherungen nachweisen müssen.
  • Kunden sollen darüber informiert werden, dass es sich um einen kombinierten Verkauf (Smartphone + Versicherung) handelt und die Tarife auch eigenständig zu haben sind.
  • Kunden sollen ausführlich über Ausschlüsse in den Versicherungsverträgen informiert werden.
  • Schon beim Kauf der Policen soll der Kunde umfangreiche Informationen zu Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten erhalten.
  • Die Schadenmeldung und -bearbeitung soll erleichtert werden.

Dass Handlungsbedarf besteht, ist auch eine Folge eigener Versäumnisse. Immerhin 52 Prozent aller MPI-Policen wird über Handy-Verkäufer oder Technikmärkte getätigt, wie Recherchen der Finanzaufsicht ergaben. Dieser Vertriebskanal ist bei der geplanten Vermittlerrichtlinie IDD aber gar nicht berücksichtigt! Hier sollen die Nationalstaaten garantieren, dass zukünftig für alle Vertriebskanäle die gleichen Voraussetzungen gelten: Der Schutz für Verbraucher müsse überall gleich sein, heißt es in dem Report.

AssCompact

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