Die DA Direkt hat jetzt einem WunderCar-Fahrer die Versicherung gekündigt. Das berichtet die Taxi Times Verlags GmbH auf ihrer Homepage. Der betreffende Fahrer hatte in den Versicherungsangaben als Nutzungsart „überwiegend privat“ angegeben. Die Fahrdienste für WunderCar wurden jedoch als gewerbliche Nutzung gewertet. Die Begründung der Versicherung ließ nicht lange auf sich warten: "Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 Versicherungsvertragsgesetz Gebrauch gemacht und den Vertrag [...] gekündigt".

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Zuständige Behörde und Versicherung erhielten nur durch Zufall Kenntnis von der Sache

Die DA Direkt erfuhr durch eine Anfrage der für die gewerbliche Beförderung zuständigen Behörde der Hansestadt Hamburg von dem Fall. Die Behörde wiederum erhielt von der Angelegenheit aufgrund eine Anzeige gegen den Privatfahrer Kenntnis. Dieser führte in Hamburg eine Personenbeförderung durch und bekam für die 1,7 Kilometer lange Strecke ein Trinkgeld in Höhe von 6 Euro.

Damit verstößt der Fahrer gegen geltende Vorschriften. Wer in Deutschland gegen Bezahlung Personen befördert, benötigt einen Personenbeförderungsschein, sonst riskiert er ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. Den Beförderungsschein haben Privatfahrer jedoch nur selten.

Mit Privatchauffeur in Hamburg und anderen deutschen Städten unterwegs

Private Taxifahrten werden auch in Deutschland immer beliebter. Der Trend kommt aus den USA, wo Anbieter wie Uber Pop und Wundercar inzwischen eine ernstzunehmende Konkurrenz gegenüber Taxiunternehmen darstellen. Die Unternehmen funktionieren dabei als sogenannte App-Anbieter. Der Kunde fragt mithilfe der App eine Fahrt an. Der nächste freie Fahrer holt den Kunden am festgelegten Treffpunkt ab. Nach der Fahrt erfolgt die Bezahlung in Form eines Trinkgeldes. Die Höhe legt der Kunde fest. Neben Berlin und Hamburg versuchen die Anbieter derzeit auch in anderen deutschen Metropolen Fuß zu fassen. Dazu gehören Großstädte wie Frankfurt und München.

Geschäftspolitik wie bei amerikanischen Unternehmen

Die deutschen Ableger der privaten Fahrdienste gehen in der Praxis wie ihre amerikanischen Kollegen vor. Sie fangen erst einmal mit der Beförderung an und kümmern sich um eventuelle Unterlassungserklärungen zu einem späteren Zeitpunkt. Die amerikanischen Behörden beschäftigen sich mit den genannten Haftungslücken bereits seit Monaten. Bei den Hamburger Behörden scheint die Rechnung vorerst aufzugehen. Sie wollen sich mit dem Thema erst befassen, wenn der Vermittlungsdienst der jeweiligen Region aktiv wird.

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Uber darf seine Fahrten in Hamburg vorerst weiter anbieten. Eine einstweilige Verfügung gegen den Taxi-Ersatzdienst hat das Hamburger Verwaltungsgericht aufgehoben. Bis zur Entscheidung der Gerichte dürfen die Privatfahrer in der Hansestadt also weiterhin auf gewerblicher Basis Personen befördern.

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