Versicherungsombudsmann meldet wenige Beschwerden über Versicherungsvermittler

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Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 8,2 Prozent auf 3.463 gestiegen. Die Rechtsschutz-Police bleibt damit mit einem Anteil von 26,3 Prozent die Sparte mit den meisten zulässigen Beschwerden. Deutlich gesunken ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier gab es 10,0 Prozent weniger Unmutsäußerungen. Damit erhielt der Ombudsmann 2.779 zulässige Beschwerden.

Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder zugenommen. Diese kletterten von 2.018 auf 2.291 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 17,3 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Wobei der Kasko-Schutz 10,0 Prozent und der Haftpflicht-Schutz 7,3 Prozent der Gesamtheit ausmacht. Jede elfte Beschwerde (9,0 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier sank die Zahl der Beschwerden um 0,7 Prozent auf 1.197.

Gebäudeversicherung mit deutlich weniger Beschwerden

Der Bericht 2020 enthält auch Angaben dazu, wie sich die Beschwerdewerte innerhalb der Sparten verteilen. So lagen in der Rechtsschutzversicherung 98,8 Prozent der Beschwerdewerte in dem Bereich, in dem der Ombudsmann gegen Versicherer verbindlich entscheiden kann. Dazu darf der Streitwert höchstens 10.000 Euro betragen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung sei dies dagegen nur bei etwa zwei von fünf Beschwerden der Fall (40,1 Prozent) gewesen.

Auch Informationen über die Erfolgsquoten in den einzelnen Sparten finden sich im Bericht. Verbraucher waren bei beispielsweise bei Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen in der Kfz-Kaskoversicherung zu 57,8 Prozent ganz oder zum Teil erfolgreich, während dies in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur zu 29,2 Prozent der Fall war.