Provisionsdeckel: LV 1871 ruft zum Widerstand

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Am 06. Juni 2019 ist es so weit: Der Gesetzentwurf zum umstrittenen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wird Thema des Bundeskabinetts und könnte damit als verbindliche Vorgabe für das weitere Verfahren beschlossen werden. Zwar nimmt der Entwurf damit nur den ersten Schritt der Gesetzgebung – erwartet wird, dass sich der Bundestag im März 2020 damit beschäftigt (der Versicherungsbote berichtete). Und doch rufen Gegner einer geplanten Deckelung der Abschlussprovisionen nun dazu auf, Abgeordnete zu kontaktieren und so bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens Weichen gegen eine solche Deckelung zu stellen.

Nicht nur Vermittler positionieren sich gegen einen Provisionsdeckel. Der jüngste Vorstoß dieser Art kommt von einem Versicherer. Die Lebensversicherung von 1871 (LV 1871) wendet sich an ihre Geschäftspartner und hofft: Insbesondere Makler finden bei den Abgeordneten Gehör. Beteuert doch der Versicherer in seinem Newsletter: Eine „unabhängige und qualitativ hochwertige Beratung durch nicht gebundene Vermittler für alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands“ würde es „nur ohne Provisionsdeckel“ geben. Aus diesem Grund ruft der Versicherer die Makler auch dazu auf, die Abgeordneten anzuschreiben. Hierzu bietet der Versicherer zudem eine „Argumentationshilfe“ als Musterschreiben an die Abgeordneten an.

„Fehlanreiz-These“ als „Unterstellung“

Aussagen dieser „Argumentationshilfe“ geben bereits bekannte Positionen der Provisionsdeckel-Gegner wieder. So wird in diesem Musterschreiben gegen den „verfassungswidrigen Eingriff in die Marktwirtschaft und die Missachtung der gesetzlich garantierten Gewerbefreiheit“ protestiert – zwei Gutachten im gemeinsamen Auftrag mehrerer Verbände behaupten einen solchen verfassungswidrigen Eingriff durch das geplante Gesetz (der Versicherungsbote berichtete).

In der „Fehlanreiz-These“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), es würde „nicht zum Wohle des Kunden“ vermittelt, sondern „Produkte mit der höchsten Abschlussprovision“, sieht das Papier hingegen eine „Unterstellung“.

Argumentativ entkräftet werden soll die „Unterstellung“ durch „niedrige Verbraucher-Beschwerdequoten über Versicherungsvermittler“. 2018 traten Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht in Kraft, wonach Vermittler gewerberechtlich verpflichtet sind, am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teilzunehmen. Insgesamt 103 „zulässige Beschwerden“ gegen Vermittler weist die aktuelle Statistik der Schlichtungsstelle aus: Es gab also je Versicherungsvermittler nur 0,00016 Beschwerden.

Enorm hoher bürokratischer Aufwand

Die geplante Deckelung produziere laut Schreiben außerdem einen enormen Bürokratie- und Kostenaufwand bei den Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern, bezahlen müssten diesen Mehraufwand letztendlich die Kunden. Einen Gegenwert jedoch für die drohende Verteuerung sieht das Papier nicht. Denn nur der Erhalt des derzeitigen Provisionssystems sichere wirklich einen „flächendeckenden Zugang der Verbraucher zu Beratungs- und Vermittlungsleistungen“.

Unter dem Punkt „Und das ist mir wichtig“ folgt das Argument, untere Einkommensschichten und kleinere Beträge profitierten besonders vom derzeitigen Provisionssystem – dieses Argument kann sich unter anderem auf die Tatsache berufen, dass seit Einführung eines Provisionsverbots in Großbritannien Honorare wesentlich teurer geworden sind gegenüber früher und teurer auch als die typischen deutschen Provisionen und Courtagen (der Versicherungsbote berichtete).

Das Schreiben liefert auch eine mögliche Ursache für einen solchen Verteuerungs-Effekt. Bei einer gedeckelten Vergütung nämlich wäre „eine qualifizierte individuelle Beratung inklusive umfassender Marktuntersuchung für kleinere Anlagebeträge wirtschaftlich nicht darstellbar.“ Mit anderen Worten: Der Vermittler hat viel Arbeit, aber kaum finanziellen Nutzen.

"Ende der unabhängigen Beratung" durch Provisionsdeckel

Ein Deckel würde letztendlich die Existenzfähigkeit vieler Makler gefährden, heißt es in dem Papier weiter. Ein Argument, das auch Hermann Schrögenauer, Vertriebsvorstand der LV 1871, in einem Gastbeitrag für den Versicherungsboten bereits äußerte:

Schrögenauer sieht die Maklerschaft als „direkte Vertrauensperson und Anker“ des Kunden. Der Provisionsdeckel jedoch würde dem Maklerberuf „die Grundlage entziehen“ und „das Ende der unabhängigen Beratung“ beim Verkauf von Versicherungen einläuten. Nutzen würde er hingegen vor allem Großkonzernen und deren aktionärsgetriebenem Umfeld.

Versicherer: Rolle als Hilfspolizisten

Was befürchten die Versicherer durch die geplante Deckelung? Für viele Versicherungsunternehmen wäre der geplante Provisionsdeckel zunächst eine ambivalente Maßgabe, die keineswegs nur Nachteile bringt. Denn da Versicherungen laut aktuellem Gesetzentwurf „ein System“ einrichten sollen, das zur Zahlung höherer Provisionen „die Beurteilung der Vermittlung nach qualitativen Kriterien zulässt“, ist auch ein höherer Einfluss von Unternehmen auf unabhängige Vermittler zu befürchten. Keineswegs stets im Interesse der Kunden, da vage Vorgaben des Gesetzentwurfs den Versicherern einen großen Spielraum eröffnen. Zweifelhafte Kontrollrechte des geplanten Gesetzes für die Anbieter könnten letztendlich sogar das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsmaklern und Kunden gefährden (der Versicherungsbote berichtete).

Jedoch: Erweiterte Kompetenzen bringen den Versicherungsunternehmen auch Nachteile. „In die Rolle eines Hilfspolizisten bei der Überwachung von Versicherungsvermittlern geradezu hineingedrängt“ (so eine Formulierung des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler aus einer aktuellen Stellungnahme), drohen nämlich auch den Unternehmen zusätzliche Kosten und droht ein hoher Mehraufwand. Hinzu kommt: Versicherer, die auf kleinteilige Strukturen setzen und auch Kunden mit geringem Anlagevermögen ansprechen, könnten einen Wettbewerbsnachteil erleiden, sollte die Maklerschaft wirklich Schaden nehmen. Vielleicht erklärt auch dies den Einsatz der LV 1871 gegen den geplanten Deckel.