Die Finanzämter wollen prüfen, ob Steuern aus Renten, Mieten und anderen Einnahmequellen nachzuzahlen sind. Dabei können die Finanzämter Steuern rückwirkend bis zum Jahr 2005 verlangen - damals wurde das Alterseinkünfte-Gesetz verabschiedet. Der Bund der Steuerzahler will dagegen per Klage vorgehen.

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Aktion ist bundesweit

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen gehen davon aus, dass mehr als 100.000 Rentner Steuern nachzahlen müssen, da diese vorher nicht steuerlich geführt worden sind. Neben der Nachzahlung werden auch Nachzahlungszinsen fällig. Nur in einzelnen Härtefällen soll von den Nachzahlungszinsen abgesehen werden. Auch der Vorsteher des Finanzamtes in Wittmund, Carsten Müller-Froebich, bestätigt ebenfalls ca. 200 Senioren angeschrieben zu haben. Laut der Ostsee-Zeitung hat das Schweriner Finanzministerium rund 2000 Ruheständler aufgefordert, ihre Einkünfte offenzulegen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen in Hannover rechnet laut der Hannoverschen Allgemeinen mit über 50.000 Rentnern, hat aber bis jetzt nur ein Viertel angeschrieben.

Das Alterseinkünfte-Gesetz

Das Alterseinkünfte-Gesetz aus dem Jahre 2005 war eine Notwendigkeit aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002. In dem Urteil wurde die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Versicherung für unrechtmässig erklärt. Mit dem Alterseinkünfte-Gesetz wurde die Besteuerung von Altersbezügen neu geregelt. Dabei gilt eine Übergangsphase bis 2040. Ab 2005 beträgt der steuerpflichtige Anteil 50 Prozent und er erhöht sich bis 2020 um zwei Prozent und danach pro Jahr um 1 Prozent. Im Jahr 2040 unterliegt dann der gesamte Altersbezug der Einkommenssteuer.

Bund der Steuerzahler will klagen

Unter den Angeschriebenen sollen auch Rentner sein, die bereits eine Nichtveranlagungsbescheinigung abgegeben haben. In einem Musterprozess sollen die Nachzahlungszinsen für unrechtmäßig erklärt werden. Der Bund der Steuerzahler rät den betroffenen Rentnern, die Streichung der Nachzahlungszinsen individuell zu beantragen. Die Finanzämter verlangen sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr, da kann sich schnell ein höherer Betrag summieren.

Senioren müssen auf Schreiben reagieren

Die Frist, die die Finanzämter in ihren Schreiben setzen, ist kurz. Nur vier Wochen haben die Angeschriebenen Zeit, ihre Steuererklärung nachzuholen. Konkret wird nach der Steuererklärung für das Jahr 2010 gefragt. Die Klärung der Vorjahre behalten sich die Finanzämter nach Prüfung der nachgereichten Steuererklärung vor. Neben den Rentenbezügen sind auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder selbstständiger Arbeit anzugeben. Mit Strafverfahren wegen nicht gezahlter Steuern ist jedoch nicht zu rechnen.

Kostenloser Ratgeber "Steuererklärung 2012 für Senioren"

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg bietet einen kostenlosen Service für betroffene Rentner an. Da die Finanzämter die notwendigen Formulare nicht mehr verschicken, können diese unter der kostenlosen Telefon-Nummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Zusätzlich kann der kostenlose Ratgeber "Steuererklärung 2012 für Senioren" bestellt werden.



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