Die Steuererklärung ist nicht nur ein weites Feld, sondern auch ein unbekanntes mit Stolperfallen und Erdlöchern – das zeigen Umfragen immer wieder. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) weiß beispielsweise mehr als jeder zweite Bundesbürger nicht, wie hoch der aktuelle Steuerfreibetrag ist oder was er überhaupt bedeutet (52 Prozent). Der Grundfreibetrag für das Jahr 2015 beträgt 8472 Euro pro Steuerzahler – wer als abhängig Beschäftigter weniger im Jahr verdient hat, muss keine Einkommenssteuer zahlen.

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11,5 Millionen Steuerpflichtige erhielten Geld zurück

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, in denen es sich lohnen würde, eine Steuererklärung abzugeben. Und dass es sich lohnt, zeigt eine Zahl, auf die das Statistische Bundesamt aktuell aufmerksam macht. Demnach gab es 2011 in Deutschland rund 13,2 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. Und von diesen Steuerpflichtigen erhielten 11,5 Millionen vom Fiskus Geld zurück – im Durchschnitt 875 Euro.

Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro (62 Prozent), so berichtet die Statistikbehörde. Bei rund 10 Prozent der Betroffenen fiel die Rückzahlung geringer als 100 Euro aus. Beträge über 5.000 Euro erstatteten die Finanzämter in 1 Prozent der Fälle. Eine Nachzahlung mussten hingegen 1,5 Millionen Steuerpflichtige leisten, im Schnitt 954 Euro.

Für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem steuerlichen Berater erstellen lassen, gewähren die Finanzämter eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Dass es sich lohnt einen Fachmann aufzusuchen, zeigen andere Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach bekommen Steuerbürger, die ihre Erklärung selbst machen, durchschnittlich gut 400 Euro zurück. Wer zum Steuerberater geht, darf mit Rückzahlungen von jeweils 800 Euro rechnen.

Auch Rentner müssen ihr Einkommen versteuern

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 sind auch Rentner steuerpflichtig, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Höhe übersteigt. Seitdem greift die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ auf Altersbezüge.

Wie viel Steuern Rentner bezahlen müssen, ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Bis 2040 profitieren die Ruheständler noch von Rentenfreibeträgen, aber die Steuerlast wird für Neurentner schrittweise erhöht. Wer im Jahr 2015 seinen Ruhestand antrat, muss zum Beispiel 70 Prozent seines Alterssalärs versteuern.

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Auch für die Steuerpflicht von Altersrenten ist die Frage entscheidend, ob der steuerpflichtige Teil der Rente den sogenannten Grundfreibetrag übersteigt. Mit dem Freibetrag wird das notwendige Existenzminimum berücksichtigt, das jedem Bundesbürger zusteht. Auf diese Einkünfte hat der Fiskus keinen Zugriff. Im Jahr 2016 müssen rund 3,9 Millionen "Steuerpflichtige mit Rentenbezug" eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, schätzt das Finanzministerium.

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