Unister war von den sächsischen Ermittlungsbehörden im Dezember mit einer Razzia überrascht worden, nachdem die BaFin kurz zuvor bekanntgegeben hatte, dass deren Angebot als Versicherungsleistung eingestuft wird. Da für eine Versicherungsleistung eine Versicherungssteuer abzuführen ist, und der Service bereits 10 Jahre angeboten wird, ist die angelaufen Steuerschuld beträchtlich.

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Stornoservice von Thomas Cook im aktuellen Städte-Sommerkatalog 2013

Thomas Cook bietet den Stornoservice in seinem aktuellen Städte-Sommerkatalog 2013 an. Die Kunden können hier, ähnlich dem Service bei Unister, gegen einen Aufpreis eine Option erwerben, die es erlaubt, noch 24 Stunden vorher die Buchung zu stornieren. Für diesen Service nutzt Thomas Cook keine externe Versicherung und übernimmt selbst die Stornokosten. Das Versicherungsaufsichtsgesetz beschreibt genau, wann eine Dienstleistung als Versicherung einzustufen ist. Nach der dortigen Definition könnte die BaFin recht bekommen, wie im Artikel "Verhaftungen bei Unister - Wo beginnt Steuerhinterziehung?" bereits erläutert wurde.

Thomas Cook hat insofern Glück, als dass der Service erst neu angeboten wird. Der Schaden hält sich deshalb in Grenzen. Die Entscheidung, ob der Service letztendlich angeboten wird oder nicht, ist offen. Die BaFin lag schon in der Vergangenheit mit der Einstufung von Angeboten als Versicherungsleistung nicht immer richtig. Versicherungsbote hatte bereits in einem Artikel im Dezember verschiedene Fälle gezeigt, in denen die BaFin ihre Entscheidung revidieren musste.

touristik aktuell kündigt weitere Informationen an

Touristik aktuell schreibt weiterhin, dass Thomas Cook nicht der einzige Anbieter ist, der seine Zusatzleistungen jetzt prüfen muss und kündigt einen ausführlichen Artikel in der nächsten Ausgabe von touristik aktuell an, die am 14. Januar erscheint.

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