Der Umtausch erfolgt bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf Kundenwunsch, ist kostenfrei und wird ohne erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Das Umtauschrecht kann in dem Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2013 ausgeübt werden.

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Ab dem 21.12.2012: Einheitstarife

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind für private Versicherungsverträge ab dem 21.12.2012 nur noch einheitliche Tarife (sogenannte Unisex-Tarife) für Frauen und Männer erlaubt. Bisher zahlten Männer und Frauen aufgrund unterschiedlicher Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten verschiedene Prämien für gleiche Versicherungen und Leistungen. Die Beiträge für Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden für Männer in der Regel teurer und für Frauen günstiger. Dagegen werden Risikolebensversicherungen für Männer spürbar günstiger, für Frauen jedoch deutlich teurer.

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