Solarkraftwerk in Röttgen
Foto: Q.cells
Zwischen Energie- und Versicherungswirtschaft gab es bisher relativ wenige Schnittmengen. Seit der vergangenen Woche scheint sich dies jedoch zu ändern. Nachrichten, die von ersten Überlegungen bis hin zu verbindlichen Milliardeninvestitionen in Stromnetze reichen, prägten seitdem die Berichterstattung der Versicherungswirtschaft. Betrachtet man die Situation am Kapitalmarkt stellt sich daher die Frage, ob dieser Schritt nicht längst überfällig war.
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In der vergangenen Woche kam es auch zu einem Spitzengespräch zwischen dem Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen und hochrangigen Vertretern der dort ansässigen Versicherungsunternehmen. Anlass war die Diskussion um neue Anlagemöglichkeiten für Versicherungsunternehmen, insbesondere in der Energiewirtschaft (der Versicherungsbote berichtete: "Energiewende: Deutsche Versicherer unter Strom"). Im Ergebnis dieses Treffens stand, dass die Finanzierung der Wirtschaft durch Finanzmittel der Versicherer durchaus sinnvoll ist und derartige Investitionen für die Unternehmen attraktiv sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Anpassung der gesetzlich festgeschriebenen Anlagekriterien für Versicherungsunternehmen. Unter den gegenwärtigen Vorzeichen scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis diese Hürde fällt. Lassen sich über die reine Kapitalanlage hinaus noch weitere Optionen für eine Zusammenarbeit von Energie- und Versicherungsunternehmen finden?
Die Versicherungswirtschaft ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Geschäftsfeld Assistance etabliert. Auf Seiten der Energiewirtschaft sind derartige Anstrengungen in diesem Ausmaß nicht zu erkennen, obwohl auch der Energiemarkt im Bereich B2C geradezu prädestiniert dafür wäre. Eröffnet sich hier ein neues Betätigungsfeld für die Assekuranz und lassen sich daraus Geschäftsmodelle entwickeln, die auf dem Transfer von Assistance-Knowhow aufbauen? Sind intensivere Vertriebsaktivitäten oder gar eine gemeinsame Produktentwicklung denkbar und sinnvoll? Es bleibt die Frage, ob sich für die Versicherungswirtschaft daraus neue Kooperations- und Ertragsformen ableiten lassen.
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Die regulatorischen Veränderungen, resultierend u. a. aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und der beschlossenen Energiewende, sowie die damit verbundenen Entwicklungen im Energiemarkt sind für beide Branchen mit spürbaren Veränderungen einhergegangen. Die Unternehmen der Energiewirtschaft müssen sich auf neue Marktgegebenheiten, insbesondere neue Versorgungskonzepte und hohe infrastrukturelle Investitionen einstellen. Die Versicherungswirtschaft hat diese Entwicklungen zum Teil adaptiert und bietet bereits Versicherungskonzepte z. B. für Anlagen der Photovoltaik oder Windkraft an. Zudem lassen sich erste Ansätze beobachten, wie sich einzelne Versicherer im Bereich des Vertriebs von Stromtarifen versuchen. Offen bleibt, ob das bereits alles ist, was die Versicherungswirtschaft leisten kann?



