Bei solchen Energieerzeugern werden auch nicht nur zeitabhängig entstehende Ertragsausfälle oder Mehrkosten entstehen, sondern es kann durchaus sein, dass auch ein kurzer Ausfall zu einem sehr hohen Schaden führt. Dies liegt in den Besonderheiten der Strombeschaffung und der Berechnung der Netznutzungsentgelte in Deutschland. Diese Zusammenhänge muss der Berater genauestens kennen, um zu einer passgenauen Versicherungslösung gelangen zu können. Tut er dies nicht und es kommt anschließend zu einem nicht versicherten Schaden, stellt sich möglicherweise die Frage nach der Haftung des Vermittlers.

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In Versicherungsbereichen wie der Betriebshaftpflichtversicherung und der Kfz-Versicherung besteht Versicherungsschutz in der Regel bei Kommunalversicherern oder über die kommunalen Schadenausgleiche. Diese Institutionen arbeiten regelmäßig allerdings nicht mit Versicherungsmaklern zusammen bzw. bezahlen keine Vermittlercourtagen.

Ausschreibung von Versicherungsleistungen

Ist man bei der Risiko- und Vertragsanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass es erheblicher Änderungen des Versicherungskonzeptes bedarf, stellt sich anschließend die Frage, wie man (der Willen zur gesetzeskonformen Umsetzung hier einmal unterstellt) zu diesem erforderlichen Versicherungsschutz gelangen kann. Da Stadtwerke und andere öffentliche Versorgungsunternehmen grundsätzlich dem Vergaberecht unterliegen, ist die Kenntnis dieser vergaberechtlichen Bestimmungen spätestens zu diesem Zeitpunkt wichtig.

Nach §102 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) handelt es sich bei Tätigkeiten von Energie- und Wasserversorgungsunternehmen um sogenannte Sektorentätigkeiten. Diese öffentlichen Auftraggeber unterliegen der Sektorenverordnung (SektVO). Maßgeblich für die Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung des Versicherungsschutzes ist der sogenannte EU-Schwellenwert. Dieser liegt derzeit für Dienstleistungsaufträge bei 443.000,00 Euro netto. Bei Versicherungsverträgen von unbestimmter Dauer (Versicherungsverträge mit Verlängerungsklausel) ist ein 4-Jahreszeitraum zu betrachten. Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Jahresprämie eines zukünftigen Versicherungsvertrages von 110.750,00 Euro der Schwellenwert (mehrere Lose werden addiert) erreicht ist und eine EU-Ausschreibung der Versicherungsleistung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Ausblick

Bereits im vergangenen Jahr waren bei der Neuausschreibung von Risiken in der Sachversicherung leicht gestiegene Prämiensätze erkennbar. In der Cyberversicherung erfordert die Risikoplatzierung höhere Kraftanstrengungen als noch in den Jahren zuvor. Auch der grundsätzliche Wissensdurst der Versicherer zu den weiteren Versicherungssparten nimmt zu. Schlussendlich wird die Komplexität in der Beratung weiter steigen. Ein ausgeprägtes Know-how des Vermittlers, insbesondere für die technischen Zusammenhänge, ist hierfür unabdingbar.

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