Die europäische Aufsichtsbehörde European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) überprüft die Summen regelmäßig und passt sie an; im Mai 2023 schlugen die Aufseher neue Mindestwerte für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor (Versicherungsbote berichtete).

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Die EU-Kommission musste dem Vorschlag noch zustimmen. Das geschah am 20.03.2024 mit Veröffentlichung der Delegierte Verordnung (EU) 2024/896. Damit ist klar: Ab dem 9. Oktober 2024 gelten folgende Mindestversicherungswerte:

  • 1.564.610 EUR für jeden einzelnen Schadenfall und
  • 2.315.610 EUR für alle Schadensfälle eines Jahres

VSH-Anpassung: Steigen die Beiträge?

Die Haftpflichtexperten der Hans John Versicherungsmakler GmbH fragten bei ihren Konzeptpartnern nach, ob im Zuge der VSH-Anpassung auch Beiträge steigen werden. Laut Hans John Versicherungsmakler planen einige Versicherer, die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchzuführen, andere werden hingegen einen geringen Zuschlag erheben.

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„Die Anpassung bietet für unsere Kunden aber natürlich auch die Chance, gegen eine moderate Beitragserhöhung direkt auf eine noch höhere Versicherungssumme aufzustocken“, betont Christian Lübben, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH.
„Wir werden unsere Kunden in den kommenden Monaten individuell über ihre Möglichkeiten der Vertragsgestaltung informieren“, ergänzt Geschäftsführer Marc Hinrichsen.
Ein erneuter Versicherungsnachweis gegenüber der IHK wird nicht erforderlich sein, da die Versicherer eine Globalerklärung abgeben werden. Mit einer solchen Erklärung bestätigen die Berufshaftpflichtversicherer, dass die Versicherungsverträge zum Stichtag die dann geltenden Mindestversicherungssummen aufweisen.

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