Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.370 Euro im Monat (plus 187 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.095 Euro monatlich (plus 140 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.750 Euro im Monat (plus 79 Euro). Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern.

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Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil ohne Zuschüsse im Saarland bei 3.216 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 2.191 Euro liegt.

Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach dem Saarland Baden-Württemberg, das mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 3.164 Euro und das Nordrhein-Westfalen mit 3.088 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Thüringen (2.470 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (2.468 Euro) und Brandenburg (2.462 Euro)

Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.576 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2023 waren es durchschnittlich noch 2.411 Euro und damit 165 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.

Inzwischen ist jeder zweite Pflegeheim-Bewohner laut einer Umfrage des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) auf Sozialleistungen angewiesen. „Einer BKSB-internen Umfrage zufolge steigt der durchschnittliche Anteil an sozialhilfebedürftigen Bewohner und Bewohnerinnen in kommunalen Häusern weiter an: Von 45 Prozent in 2022 auf mittlerweile fast 47 Prozent. Das ist besorgniserregend!“, sagt Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des Verbandes.

Das finanzielle Dilemma belegen auch Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach haben die Sozialhilfeträger in Deutschland im Jahr 2022 etwa 14,9 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Das bedeutet einen Rückgang um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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Dass weniger Geld ausgegeben wurde, bedeutet aber nicht, dass es auch weniger hilfsbedürftige Menschen gab. Auffallend ist der Rückgang bei der sogenannten Hilfe zur Pflege, wo die Ausgaben um 26,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr sanken. Grund hierfür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, die vorsieht, dass die Kosten bei vollstationärer Pflege je nach Verweildauer mit monatlichen Zuschlägen unterstützt werden. Hierfür ist aber nicht das Sozialamt zuständig: Die Zuschläge zahlt die Pflegeversicherung aus. Es werden nun folglich mehr Gelder aus anderen Töpfen bedient.

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