Rund 4,96 Millionen Menschen erhielten zum Ende des Jahres 2021 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Im Vergleich zum Jahr 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland um 85,8 Prozent gestiegen. Damals waren noch 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamts hervor.

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Bei vielen Pflegebedürftige geht es schnell an das Ersparte: Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Jahr 2020 wurde zum ersten Mal die 2.000 Euro-Marke übersprungen. Denn im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.015 Euro monatlich. Zum Stand 1. Juli 2023 liegen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung für jeden stationär versorgten Pflegebedürftigen im Bundesdurchschnitt bei 2.610 Euro, das sind 142 Euro mehr als zum Jahresbeginn. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) hervor.

Im vergangenen Jahr schlugen sich vor allem steigende Lebensmittelkosten und die seit 1. September 2022 geltende Tarifpflicht auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen nieder. Insbesondere beim sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) wuchsen die Kosten. Hier gab es allein bis zum 31. Dezember 2022 ein Plus von etwa 25 Prozent. Überdies würden durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab Juli 2023 und weiter steigende Löhne neue Belastungen hinzukommen. Einhergehend damit dürfte auch der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim weiter klettern.

„Wir unterstützen die Maßnahmen für eine faire Bezahlung des Pflegepersonals und die Sicherstellung einer angemessenen Personaldecke in Pflegeheimen“, sagte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des vdek-Vorstandes. „Es kann aber nicht sein, dass die stetig steigenden Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssen. Wenn der Aufenthalt im Pflegeheim von immer mehr Menschen nicht mehr bezahlt werden kann, läuft etwas gründlich schief.“ Die durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab 1.1.2024 geltende Erhöhung der Zuschläge durch die Pflegekassen dürften den Trend nur kurzfristig abmildern, so Meyers-Middendorf weiter. „Es braucht zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen, die nicht allein auf dem Rücken der Beitragszahler lastet. Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen ad hoc um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten.”

Eigenanteil für Pflegeheim wird teurer

Mit in Kraft treten der zweiten Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgegossen. Diese sollen dabei helfen, die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten besser erfassen zu können. Im Rahmen der Pflegereform wurden auch die Abhängigkeiten des Eigenanteils Unterbringung in einem Pflegeheim neu geregelt. Während die Kosten vor der Pflegereform abhängig von den Pflegestufen waren, setzen sich diese nun aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.

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Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.

So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern

Die Kosten im Bereich der Pflege und damit auch der Eigenanteil kennen aktuell nur eine Richtung: nach oben. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Dafür wurden im vergangenen Jahr rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für das laufende Jahr soll der Betrag bei über vier Milliarden Euro liegen. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.

Durch die Leistungszuschläge verminderte sich auch der Betrag den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Dennoch kletterten die Kosten für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, innerhalb eines Jahres bundesweit um 348 Euro auf durchschnittlich 2.548 Euro im Monat. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.299 Euro im Monat (plus 292 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.050 Euro monatlich (plus 236 Euro) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.738 Euro im Monat (plus 165 Euro). Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern.

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Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil im Baden-Württemberg bei 2.913 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 1.994 Euro liegt.

Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Baden-Württemberg das Saarlandmit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.841 Euro und das Nordrhein-Westfalen mit 2.801 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern (2.236 Euro), Thüringen (2.248 Euro) und Brandenburg (2.256 Euro)

Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.548 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2023 waren es durchschnittlich noch 2.411 Euro und damit 137 Euro weniger.

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.

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Inzwischen ist jeder zweite Pflegeheim-Bewohner laut einer Umfrage des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) auf Sozialleistungen angewiesen. „Einer BKSB-internen Umfrage zufolge steigt der durchschnittliche Anteil an sozialhilfebedürftigen Bewohner und Bewohnerinnen in kommunalen Häusern weiter an: Von 45 Prozent in 2022 auf mittlerweile fast 47 Prozent. Das ist besorgniserregend!“, sagt Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des Verbandes.

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