Seit Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors im Jahr 2005 werden die Lasten der demografischen Alterung zu einem Viertel von den Rentnerinnen und Rentnern (durch gedämpfte Rentenanpassungen) und zu drei Vierteln von den aktiv Versicherten (durch höhere Beitragssätze) getragen. Hier soll der Nachhaltigkeitsfaktor künftig derart gestaltet sein, dass die Lasten zwischen Rentnern und Beitragszahlern gleich verteilt sind. Allerdings würde das auch langfristig zu einem deutlich niedrigeren Sicherungsniveau führen, sich das Verhältnis von Durchschnittslöhnen zu Renten folglich ungünstig entwickeln.

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Bis zum Jahr 2080 sinke das Rentenniveau demnach von 48 Prozent auf 40,5 Prozent. „Ein sinkendes Sicherungsniveau würde zu einem Anstieg der Armutsgefährdungsquote in Deutschland führen. Derzeit bezieht ein hoher Anteil der Alleinstehenden, der Frauen und der Ostdeutschen ein Alterseinkommen, das nur knapp über der Armutsgefährdungsgrenze liegt“, warnen die Wirtschaftsweisen.

Aber auch bei der Kopplung der Renten an die Löhne empfehlen die Wirtschaftsweisen eine Alternative. „Stattdessen wäre denkbar, die Lohnentwicklung nur bei der Bemessung der Zugangsrenten zu berücksichtigen und die Bestandsrenten an die Verbraucherpreisentwicklung zu koppeln“, heißt es im Gutachten. Dadurch wäre die Kaufkraft der Bestandsrenten garantiert, sie würden aber nicht mehr an zukünftigen Reallohnsteigerungen partizipieren.

In anderen Staaten sei dies bereits die Regel: etwa in Italien oder Frankreich. In der Schweiz, Finnland und Polen existieren Mischformen, bei denen sowohl die Entwicklung der Löhne als auch die Inflation berücksichtigt werden. Das habe zwei Vorteile: zum einen würden die Renten weniger stark steigen als im Basisszenario, zum anderen würde sich der Nachhaltigkeitsfaktor weniger stark dämpfend auswirken. Auch entsprechende Mischformen aus Lohn- und Inflationsanpassung seien denkbar.

Zusätzlich sei es empfehlenswert, einen ergänzenden Sicherungsmechanismus einzuführen: Eine Schutzklausel und ein Ausgleichsfaktor würden zunächst verhindern, dass die Bestandsrenten bei sinkenden Löhnen stärker steigen als die Zugangsrenten. Sobald sich wieder Reallohngewinne einstellen, holt der Ausgleichsfaktor die entgangene Preisentwicklung bei den Bestandsrenten nach.

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