Allerdings kommt es im gesetzlichen Rentensystem auch zu unbeabsichtigter Umverteilung, geben die Autoren zu bedenken. Die Lebenserwartung korreliere in Deutschland mit dem Einkommen, wie mehrere Studien zeigen würden. Demnach beziehen einkommensstarke Versicherte ihre Rentenleistungen im Durchschnitt länger als einkommensschwache Versicherte. Bei männlichen westdeutschen Beschäftigten der Jahrgänge 1947 bis 1949 liegt zum Beispiel die Lebenserwartung von Männern aus dem obersten Einkommensdezil sieben Jahre über der von Männern aus dem untersten Einkommensdezil. Dadurch erzielen die zehn Prozent einkommensstärksten Versicherten durchschnittlich eine um 46 Prozent höhere Rendite auf ihre Rentenbeiträge als die zehn Prozent einkommensschwächsten Versicherten, auch wenn die Gründe hierfür vielfältig seien.

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Eine Möglichkeit, das Altersarmutsrisiko zu senken, sei eine progressive Rentenberechnung. „Dabei erhalten Personen mit einem geringen Einkommen und folglich geringen Rentenanwartschaften überproportional hohe Rentenleistungen. Zur Finanzierung der Maßnahme werden die Rentenleistungen für einkommensstärkere Gruppen gekürzt“, schreiben die Wirtschaftsweisen. Damit könnten soziale Härten in Folge eines sinkenden Sicherungsniveaus abgefedert werden. Die derzeit geltende Grundrente erfülle diese Aufgabe nicht, da sie gruppenspezifisch ausgestaltet sei: Viele Rentnerinnen und Rentner erfüllen schlicht nicht die Bedingungen, um die Grundrente zu erhalten, etwa die Mindestbeitragsjahre.

Für die Umsetzung würden sich zwei Modelle empfehlen:

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  • Zum einen könne die monatliche Rente nach der Summe der im Verlauf des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte progressiv gestaffelt werden. Die Rentenberechnung wäre dann nach sozialversicherungspflichtigem Lebenseinkommen gestaffelt. Ein solches Modell sei international nicht unüblich. So weist die Rentenberechnung in den USA beispielsweise drei Zonen auf. Im niedrigsten Einkommensbereich beträgt die Lohnersatzrate 90 Prozent. Sie sinkt mit zunehmendem Einkommen auf 32 Prozent und schließlich auf 15 Prozent.
  • Eine Variante davon stellt das Sockelschutzmodell dar. Für einen Teil der erworbenen Entgeltpunkte wird dabei ein bestimmtes Sicherungsniveau garantiert, indem für eine bestimmte Anzahl an Entgeltpunkten der monatliche Rentenzahlbetrag je Entgeltpunkt an die jährliche Lohnentwicklung angepasst wird.
  • In einem zweiten Modell werden die jährlich erworbenen Entgeltpunkte progressiv berechnet. Dabei erhalten Personen in Jahren mit einem geringen sozialversicherungspflichtigen Einkommen eine überproportional hohe Anzahl von Entgeltpunkten. Ab einem bestimmten sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen steigt die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte dagegen nur noch unterproportional.

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