„Handwerker sind der Berufsunfähigkeitsversicherung völlig verloren“, sagte Biometrie-Experte und Versicherungsmakler Philip Wenzel gegenüber Versicherungsbote und begrüßte deshalb, dass in der Grundfähigkeitenversicherung zunehmend berufsbezogene Leistungsauslöser versichert werden können.

Anzeige

Dass diese Entwicklung aber auch Nachteile mit sich bringen kann, stellt das Analysehaus Franke und Bornberg im Rahmen des jüngsten Grundfähigkeiten-Ratings heraus. Wird die Grundfähigkeitenversicherung als ‚BU-Schutz für Handwerksberufe‘ verstanden, könnte das schnell falsche Erwartungen wecken, so die Hannoveraner. „Während die BU bereits leistet, wenn körperliche oder psychische Einschränkungen eine mindestens 50%ige Berufstätigkeit nicht mehr erlauben, zahlt die GF erst, wenn eine Fähigkeit komplett verloren geht“, schreiben die Analysten zur Begründung und ergänzen folgendes Beispiel: „So ist ein Fliesenleger, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr auf den Knien arbeiten kann, in der BU-Versicherung ein klarer Leistungsfall. In der Grundfähigkeitenversicherung aber darf er gar nicht mehr knien können, um eine Leistung zu erhalten. Selbst mit größeren Knie-Problemen gelingt es in der Regel aber, zumindest kurze Zeit zu knien.“

Rigorose Leistungsauslöser

„Erste Einblicke in die Leistungspraxis zeigen: In der Grundfähigkeitenversicherung werden Leistungen häufig zu früh beantragt“, berichtet Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Doch die Leistungsauslöser in der GF seien meist sehr rigoros. „Hier geht es häufig um alles oder nichts. Eine graduelle Beeinträchtigung reicht nicht, um einen GF-Anspruch zu begründen. Das ist vielen Menschen anscheinend nicht klar. Auch Vermittler gehen noch zu oft von einer ähnlichen Leistung aus wie bei einem BU-Vertrag“, mahnt Wedekind.

Anzeige

Der Aussage, dass die Leistungsauslöser teilweise zu rigoros sind, würde wohl auch Philip Wenzel zustimmen. Bei #Nachgefragt plädierte der Biometrie-Experte deshalb dafür, dass Zeitwerte bei den Grundfähigkeiten-Tarifen eingeführt werden. Dann könnte beispielsweise bei der Grundfähigkeit ‚Tastaturbenutzung‘ auch eine Zeitspanne benannt werden, in der ein Text zu verfassen ist.

Anzeige