Erst im Mai 2023 hat Stiftung Warentest die neuesten Testergebnisse zum Vergleich von Zahnzusatzversicherungen veröffentlicht. Fast 300 Tarife wurden unter die Lupe genommen. Die Anzahl an Tarifen zeigt, wie groß das Bedürfnis gesetzlich versicherter Menschen ist, sich zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen abzusichern. Es kann festgehalten werden: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind insgesamt zwar gut, stellen aber nur eine Grundversorgung dar.

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Aus alt mach neu – Zahnersatz bei Erwachsenen

Bei Erwachsenen liegt der Fokus einer Zahnzusatzversicherung zweifellos auf dem Bereich des Zahnersatzes. Denn bei Kronen, Implantaten und Co. müssen Patientinnen und Patienten am tiefsten in die eigene Tasche greifen, sobald sie eine höherwertige Versorgung wünschen als das, was die gesetzlichen Kassen bieten.

Bei Kindern geht es in erste Linie darum, ihre Zähne gesund und frei von Karies zu halten. Mit zahngesunder Ernährung und dem korrekten Heranführen an sorgfältige und regelmäßige Zahnpflege können Eltern den Grundstein für gesunde Kinderzähne schon in den ersten Lebensjahren legen. Und weil auch die gesetzlichen Kassen wissen, wie wichtig es ist, in die regelmäßige Vorsorge und frühzeitige Behandlung von Zahnproblemen zu investieren, statt später die Reparatur von Zahndefekten zu finanzieren, erhalten Kinder und Jugendliche umfassendere Vorsorge- und Zahnbehandlungsleistungen als Erwachsene. Falls Eltern dann doch hin und wieder etwas selbst bezahlen müssen, wie etwa die Versiegelung von Milchzähnen, dann sind das überschaubare Geldbeträge. Warum daher eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Zahnfehlstellungen – Markenzeichen like Madonna oder korrigieren?

Das Hauptargument für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder liegt in der Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Teuer kann es für Eltern werden, wenn die bleibenden Zähne ihrer Jüngsten nicht wie Perlen auf einer Schnur wachsen. Zur Korrektur der Schiefstellung muss dann eine Zahnspange her. Sie ist eine zahnmedizinische Apparatur aus Metall, Kunststoff oder Keramik. Es gibt sie als herausnehmbare und feste Variante, bei der Brackets auf die Zähne geklebt und mittels Drahts verbunden werden.

Ein Trend, der ins Geld geht: Fast jedes zweite Kind trägt eine Zahnspange

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung hängen von der individuellen Fehlbildung ab und von dem, was hinsichtlich Material, Größe, Befestigung und Beschaffenheit gewünscht wird. In der Regel liegen sie zwischen 1.000 und 15.000 Euro.

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Wer zahlt?

Zahnstellungen werden in fünf Schweregrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG – von KIG 1 „sehr leichte Fehlstellung“ bis KIG 5 „sehr schwere Fehlstellung“). Die gesetzlichen Kassen zahlen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Behandlung beginnt vor dem 18. Lebensjahr.
  • Die Behandlung wird erfolgreich beendet. Falls nicht, bleiben Eltern auf 20 Prozent der Kosten sitzen, denn Zahnspangen werden in der Regel mehrere Jahre getragen. Da sind Nerven und Durchhaltevermögen gefragt. Zum Schutz vor vorzeitigem Behandlungsabbruch zahlen Krankenkassen erst einmal 80 Prozent der Kosten. Die anderen 20 Prozent müssen Eltern vorfinanzieren, erhalten diesen Eigenanteil von der Krankenkasse zurück, wenn die Behandlung abgeschlossen wird.
  • Die Behandlung ist medizinisch notwendig und damit in KIG 3, 4 oder 5 eingestuft. An der Frage, wann eine Zahnspange medizinisch notwendig ist und wann ästhetisch motiviert, scheiden sich die Geister. Medizinisch notwendig ist diese auf jeden Fall, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellungen erhebliche Funktionsstörungen mit sich bringen wie beispielsweise Sprechfehler, Probleme mit der Atmung oder falsches Kauen und Schlucken.

Darf es ein bisschen mehr sein? – kieferorthopädische Mehrleistungen

Klar ist somit: Stuft der Zahnarzt eine Behandlung in die KIG 1 oder 2, wird die Behandlung als eher kosmetisch gewertet und muss komplett durch die Eltern bezahlt werden.

Genauso sieht es mit kieferorthopädischen Mehrleistungen aus. Auch diese gehen zu 100 Prozent zu Lasten der Eltern. Dabei handelt es sich um Zusatzleistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen inbegriffen sind und über eine sogenannten Mehrkostenvereinbarung zwischen dem Behandler und den Eltern abgestimmt werden müssen. Fast jede Behandlung wird mit diesen Zusatzleistungen angeboten.

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Und sind wir ehrlich: Welches Elternteil zeigt sich nicht zahlungswillig, wenn der Zahnarzt sagt, dass sich die Behandlungszeit verkürzt oder die Zahnspange weniger sichtbar, weniger schmerzhaft, besser zu putzen oder beim Sport angenehmer zu tragen ist? Denn da Zahnspangen meist jahrelang getragen werden, ist es nur verständlich, dass vermehrt ästhetische Ansprüche geltend gemacht werden.

So verursachen Mehrleistungen wie:

  • Zahnspangen in Wunschfarbe, mit Dekor oder transparent;
  • zahnfarbene Brackets und Bögen statt Metall;
  • Speed Brackets, Mini-Brackets oder selbstligierende Brackets;
  • innenliegende Zahnspangen bzw. Incognito-Zahnspangen oder
  • Schutzlack, der vor Karies schützt

mehrere tausend Euro an zusätzlichen Kosten. Die muss man erst einmal haben.

Finanzielle Sicherheit statt böser Überraschung

Aus diesem Grund investieren viele Eltern lieber monatlich einen überschaubaren Geldbetrag, der die Haushaltskasse nicht zu stark belastet, in eine Zahnzusatzversicherung für Kinder. So werden Zahnspangenkosten planbar. Doch Vorsicht: Warten Eltern, bis eine solche Behandlung absehbar oder sogar bereits geplant ist, ist keine Absicherung mehr möglich.

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Zu guter Letzt: Es ist ratsam, die Angebote der verschiedenen Versicherungsunternehmen zu vergleichen, sich über die Bedingungen und Deckungen zu informieren und im Zweifelsfall professionelle Beratung von einem Zahnarzt oder Versicherungsberater einzuholen.

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