Gerade Teilzeiterwerbstätige brauchen auch mehr private und betriebliche Altersvorsorge, um die noch gravierenderen Lücken in der gesetzlichen Rente auszugleichen. Das führt aber zu einem Paradoxon: Wer weniger verdient, soll mehr für seine zusätzliche Vorsorge investieren. Auch hier kann über gemeinsame Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert werden. Eine wichtige Botschaft: „Frauen brauchen eine eigene Versorgung - auf ihren Namen!“, heißt es im Papier. Das zahle sich doppelt aus, da Frauen im Schnitt eine höhere Lebenserwartung haben und das Einkommen auch unabhängig vom Partner erhalten bleibe.

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Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Beschäftigten in Teilzeit und Carearbeit den Zugang zur Altersvorsorge zu erleichtern, so wird im Papier hervorgehoben. Zum Beispiel durch die Einführung arbeitgeberfinanzierter Modelle, die alle erreichen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge unabhängig von der Gehaltshöhe zu zahlen. Aber zum Beispiel auch, indem sie die Förderung von Geringverdienern nach § 100 Einkommenssteuergesetz (EstG) oder steuerfreie Nachzahlungen für die Elternzeit nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) proaktiv anbieten.

Handlungsoptionen sehen auch auf Seiten der Versicherer und Vermittler. Eine wichtige Idee: Grundsätzlich sollten mehr Vermittlerinnen in der Branche tätig sein. Aber auch, dass Vermittlerinnen und Vermittler die Schwerpunkte anders setzen: Das Einkommen von Familien während der Carezeiten im Blick haben, dabei auch das wegfallende Einkommen aufgrund von Elternschaft ansprechen, zu schauen, wie die betriebliche Altersvorsorge weitergeführt werden kann, ohne dass Beiträge für diese Zeit freigestellt werden. Im anderen Fall drohen Vermögenseinbußen im fünfstelligen Bereich, da der Zinseszinseffekt nicht genutzt werden könne.

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Auch mit Blick auf die Politik formuliert das Papier Handlungsoptionen. Der Fokus sollte stärker auf frauenspezifische Hürden bei der Altersvorsorgung gelenkt werden, zum Beispiel, indem Elterngeld nicht gekürzt wird, wenn Eltern die Entgeltumwandlung nutzen. Der Hintergrund: Die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld, denn die Beitragszahlungen eines Arbeitgebers bleiben hier unberücksichtigt. Alleinerziehende könnten steuerlich stärker entlastet werden, Projekte die stärkere Akzeptanz von „Männern in Elternzeit“ fördern. Grundsätzlich sind bessere Rahmenbedingungen gefordert, damit Mütter zeitiger in Halb- oder Vollzeit zurückkehren können, vor allem bessere Betreuungsangebote.

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