Oliver Bruns und Maurice Bertke, Vertriebsmanager der Swiss Life AG, zuständig u.a. für die Maklerbetreuung, entwerfen in ihrem Gespräch folgendes Szenario: Ein 67 Jahre alter Kunde verfügt zu Renteneintritt über ein Vertragsguthaben in Höhe von 500.000 Euro in seiner fondsgebundenen Rentenversicherung. Was passiert nun? Für das Vertragsguthaben heißt es nun bei den meisten Anbietern: Ab in den Deckungsstock des Versicherers.

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Aus Sicht von Bertke ein Widerspruch: Kunden, die sich bewusst für die Partizipation am Kapitalmarkt entschieden haben, werden in der wichtigen Rentenbezugsphase von eben diesen Vorteilen abgeschnitten. Und das, obwohl die Rentenbezugsdauer statistisch gesehen immer weiter ansteigt.

Swiss Life (und andere Anbieter) belassen auch in der Rentenbezugsphase das Vertragsguthaben fondsgebunden. Der Vorteil: eine deutlich höhere Gesamtrente ist möglich. Bertke empfiehlt, die Rentenbezugsphase stärker in den Fokus der Beratung zu rücken und dabei auf u.a. auf die Auszahlmöglichkeiten einzugehen.

Welche Sicherheitsaspekte dabei zu beachten sind, hören Sie in der kompletten Netfonds-Podcast-Folge:

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