Versicherungsbote: Nirgendwo in Europa wird so oft wegen IDD-Verstößen sanktioniert wie in Deutschland. Ihr Verband wertet das als Beleg für das Funktionieren der Aufsicht durch die IHKn. Ist damit das Thema Aufsichtswechsel zur BaFin erledigt?

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Frank Rottenbacher: Die Befürworter eines Aufsichtswechsels hin zur BaFin bleiben auch nach dieser Erkenntnis dieselben: insbesondere die Verbraucherschützer und die Bankenverbände. Deren Argumentation setzt u.a. daran an, dass europaweit die Vermittler von der jeweiligen Finanzaufsicht beaufsichtigt werden und sie sich gegen einen deutschen Sonderweg wehren. Dieses – aus unserer Sicht – falsche Argument bleibt bestehen. Und daher rechne ich damit, dass die Forderung irgendwann wieder in den politischen Diskurs eingebracht werden wird, wahrscheinlich aber erst zu Beginn der kommenden Legislaturperiode. Zur Zeit erkennen wir jedenfalls keinen politischen Willen, dieses Thema wieder anzugehen – es steht ja auch nicht im Koalitionsvertrag. Und auch von der BaFin empfangen wir Signale, dass andere Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

Kann man die Tatsache, dass Deutschland keine Daten über die Höhe der verhängten Bußgelder melden konnte, als Gegenargument zum Funktionieren der Aufsicht verstehen?

Die Höhe der Bußgelder hängt ja vom Einzelfall ab und wird individuell festgesetzt. Daher sehe ich die Höhe der Bußgelder nicht als relevant an. Die Anzahl der Verfahren zeigt hingegen, dass die Kammern die Einhaltung der Pflichten überprüfen und sich zum Beispiel Weiterbildungsnachweise präsentieren lassen. Darauf kommt es ja letztlich an.

Zu den Zielen der EU zählt die „Harmonisierung des Binnenmarkts“. Kann dieses Ziel denn erreicht werden, wenn Deutschland an der Aufsicht über die Kammern festhält?

Ja, zweifelsohne. Deutschland hat die IDD korrekt umgesetzt. Unsere Lösung ist kein „Second best“-Ansatz, sondern funktioniert sehr gut – wie man ja gerade anhand der Zahlen sieht. Und grenzüberschreitende Zulassungen bzw. Anerkennungen funktionieren meiner Kenntnis nach auch mit dem Kammersystem sehr gut.

Der wichtigste Sanktionsgrund in Deutschland sind Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht. Gibt es aus Ihrer Sicht genug Angebote, damit zum Beispiel auch Vermittler, die sich auf das Gewerbegeschäft fokussiert haben, ihrer Pflicht nachkommen können?

Aus meiner Sicht gibt es ausreichend Angebote. Auch im gewerblichen Versicherungsbereich. Das kann nicht der Grund für die Verstöße sein.

Wo sehen Sie sonst Ursachen dafür, dass gegen die Weiterbildungspflichten verstoßen wurde?

Das hat viele Gründe. Zum einen wurden vielleicht Veranstaltungen von den Aufsichtsbehörden doch nicht als Weiterbildung anerkannt und der Vermittler rutschte daher unter die 15 Stunden. Oder durch Corona sind Präsenz-Weiterbildungsveranstaltungen ausgefallen und es wurde dann schlicht versäumt, diese Weiterbildungen online nachzuholen. Und einige Wenige werden es schlicht nicht im Blick haben, jährlich die verlangten 15 Stunden zu erreichen.

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Die Fragen stellte Michael Fiedler

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