Zu diesem Problem erklärt der Anwalt Christian Solmecke auf Youtube: Der Fahrer des Bugatti könnte argumentieren, dass die Autobahn bei seiner 400 km/h-Fahrt ja übersichtlich gewesen sei. Folgt man aber der Rechtsprechung, könnte man dagegen einwenden: Unübersichtlich wird es ja auch dann, wenn man sehr, sehr schnell fährt, also die Geschwindigkeit bedingt dann ja, dass es nicht mehr übersichtlich ist. Kurz: Kann man bei einer Fahrt mit 400 km/h überhaupt noch die „Übersicht“ haben?

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Je höher die Geschwindigkeit, desto größer der „Tunnelblick“

Führen doch hohe Geschwindigkeiten zum so genannten „Tunnelblick“: Man schaut angespannt nach vorne und kann Dinge, die sich am Straßenrand oder auf einer anderen Spur befinden, nur noch beschränkt wahrnehmen. Im Nahbereich des Fahrzeugs sind die seitlichen Bereiche der Straße vom menschlichen Auge nicht mehr als Bild auflösbar. Dadurch wird es nicht nur aufgrund der Reaktionszeiten bei hohem Tempo unwahrscheinlich, auf unerwartete Ereignisse zu reagieren – man sieht schlicht vieles gar nicht, auf das man reagieren müsste. Schon deswegen ist es eine Illusion, mit einer solchen Geschwindigkeit „sicher“ zu fahren.

Aus diesem Grund überrascht, dass die für den Autobahnabschnitt zuständige Magdeburger Polizei bei über 400 km/h keinen Strafbestand erkannte, zumal sich auch weitere Fahrzeuge auf der Autobahn befanden. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung: Erst nach Kritik wurden Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittlungen allerdings berufen sich auf einen anderen Tatbestand.

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Denn nach Paragraf 315d Strafgesetzbuch ist es verboten, dass sich ein Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dieser Passus macht es auch möglich, einen Fahrer wegen eines illegalen Autorennens zu verklagen, obwohl er nicht gegen einen Gegner fuhr.

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