Hintergrund: Damit Versicherer ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden dauerhaft erfüllen können, schreibt das Solvency-Aufsichtsregime vor, auch für wirtschaftlich schwere Zeiten genügend Eigenmittel als Polster vorzuhalten. Wichtigste Kennzahl dieser Anforderung ist die Solvenzquote (SCR-Quote). Zur Berechnung dieser Quote werden die Eigenmittel eines Versicherers ins Verhältnis gesetzt zu den Verpflichtungen gegenüber den Leistungsempfängern. Beträgt die Quote mindestens 100 Prozent, können die Versicherer ihre Verpflichtungen durch ihre Eigenmittel decken (Versicherungsbote berichtete).

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Für SCR-Quoten wird allerdings nicht dieses Verhältnis der Eigenmittel zu Verpflichtungen im „Normalbetrieb“ ermittelt. Stattdessen wird ein Extremereignis mathematisch simuliert, das einmal alle 200 Jahre auftritt. Die Wahrscheinlichkeit für dieses Ereignis beträgt also 0,5 Prozent.

Um ihre Solvenz zu beweisen, müssen Lebens- als auch Krankenversicherer zudem jährlich ihre Berichte zur Solvabilität und Finanzlage (SFCR) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorlegen. Allerdings gibt es Übergangsmaßnahmen mit überbrückendem Charakter, die noch bis 2031 das Erfüllen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erleichtern. So ermöglicht Paragraf 82 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Volatilitätsanpassung. Paragraf 351 VAG ermöglicht eine Maßnahme für risikofreie Zinssätze. Und Paragraf 352 VAG ermöglicht die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen auf der Passivseite des Unternehmens.

Alle Krankenversicherer sind solvent

Beim Vergleich der Lebens- mit den Krankenversicherern zeigt sich: Die Krankenversicherer sind allesamt solvent auch ohne Übergangshilfen. Hingegen können 17 Lebensversicherer ohne die überbrückenden Maßnahmen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllen (Versicherungsbote berichtete). Hierzu schreibt Reinhard Klages als Autor des aktuellen „MAP-Report“: „Dass die PKV gut gerüstet ist, überrascht kaum. Hier können die Beiträge anders als in der Lebensversicherung angepasst werden. Dadurch wird ein Großteil des Risikos von den Kund*innen geschultert.“

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Unter Berufung auf den aktuellen MAP-Report 919 stellen wir die Krankenversicherer mit den schlechtesten Solvenzquoten vor. Der Report kann auf der Webseite von Franke und Bornberg bestellt werden.