Bereits Ende November 2017 war über eine Verschiebung der IDD spekuliert worden. Nun soll die Anwendbarkeit doch verschoben werden. Das hätten EU-Botschafter bestätigt. Das vermeldet der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW per Pressemitteilung. Demnach müssten die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinienvorgaben nun bis zum 1.7.2018 umsetzen. Bisher war der 23.2.2018 der Stichtag. Die IDD-Richtlinien sollen dann bis spätestens 1.10.2018 angewendet werden. Da das Europäische Parlament und der Rat die Änderungsrichtlinie voraussichtlich nicht vor März 2018 annehmen werden, werde die Verschiebung rückwirkend ab dem 23. Februar gelten.

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Grund für die Verschiebung seien laut informierter Kreise Schwierigkeiten einzelner EU-Mitgliedstaaten, den ursprünglichen Termin für die nationale Umsetzung der IDD am 23.2.2018 einzuhalten. So hätten unter anderem Österreich, Italien und Dänemark. Auch der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlamentes (ECON) hatte um eine Verlängerung der Frist gebeten.

Deutsche Versicherer sind IDD-ready

Trotz der Verschiebung auf europäischer Ebene wird es voraussichtlich keine Änderung für deutsche Versicherer geben. Gerade mit Hinblick auf die aktuelle politischen Gesamtsituation in Deutschland ist aktuell nicht mit Änderungen zu rechnen. Damit würden auch die ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen Verpflichtungen für die gesamte deutsche Versicherungsbranche gelten.

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„Das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23.2. in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird. Die Branche ist weitestgehend IDD-ready, auch wenn die noch ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung noch nicht vorliegt. Im Übrigen ist es unfassbar, was die europäische Bürokratie einer ganzen Branche an Hick Hack zumutet. Erst MiFID2 nun IDD. Regulierungsprojekte mit äußerst gravierenden Auswirkungen für ganze Branchen werden angeschoben, inkonsistent verabschiedet und rückwirkend verschoben, weil man merkt, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht machbar ist.“, erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

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