Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Zum 1. Juli waren bundesweit 36.949 Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung im Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) erfasst. Das sind 901 mehr als im vergangenen Jahr.

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Viele der Vermittler waren über die Alte-Hasen-Regelung um eine Sachkundeprüfung herumgekommen. Lediglich ein Teil der Vermittlerschaft musste in die Prüfung der IHKen. Offizielle Zahlen gab es bisher jedoch noch nicht.

DIHK gibt Auskunft zu Sachkundeprüfungen

Die Kollegen von "FONDS professionell ONLINE" haben nun direkt beim Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) angefragt und bekamen Auskünfte von 10 der 16 Bundesländer. Darunter befinden sich auch die bevölkerungsstärksten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.

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So haben 2014 insgesamt 6.285 Berater eine Prüfung absolviert. Bestanden haben allerdings nur 4.477 der Prüfunglinge. Im Vorjahr wuchs der Teil der erfolgreichen Teilnehmer der Sachkundeprüfung von 71 Prozent auf 80 Prozent. Damit haben 2015 in Summe weitere 1.756 Personen die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung erhalten. In diesem Jahr waren es immerhin 916 von 1.245 Prüfungsteilnehmern.

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