Auf Nachfrage, wer die Pflegekosten zukünftig tragen wird, nennen die Befragten mit 80 Prozent am häufigsten die gesetzliche Pflegeversicherung. 69 Prozent glauben, dass die private Pflegeversicherung in einem solchen Fall herangezogen werden kann, 62 Prozent nennen das eigene Vermögen und 61 Prozent die Krankenversicherung. Mehr als die Hälfte der Befragten glaubt, dass im Pflegefall das Sozialamt (55 Prozent) oder die gesetzliche Rentenversicherung (52 Prozent) für die Kosten der Pflege herangezogen werden können. Weniger als die Hälfte der Befragten meint, dass der Lebenspartner des Pflegebedürftigen (48 Prozent) oder die private Rentenversicherung (46 Prozent) herangezogen werden können.

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Mehrheit glaubt, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Pflegefall nicht ausreichen

Nur eine kleine Gruppe (7 Prozent) der Befragten 1.003 Bundesbürger glaubt, dass im Pflegefall die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel ausreichen, um alle entstehenden Kosten abzudecken. Die weit überwiegende Mehrheit (87 Prozent) glaubt dagegen nicht, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen.

So gaben 32 Prozent der befragten Bundesbürger an, neben der gesetzlichen auch eine private Pflegezusatzversicherung zu besitzen. Doch zwei Drittel (67 Prozent) besitzen nach eigenem Bekunden keine private Pflegezusatzversicherung. Von den älteren Befragten (über 45) sind mit 35 Prozent überdurchschnittlich viele Personen privat abgesichert. Das Gleiche gilt für Personen mit einem Einkommen von mehr als 4.000 Euro (40 Prozent).

20 Prozent wissen nicht, dass ihre Kinder zur Begleichung der Pflegekosten herangezogen werden können

Hat eine pflegebedürftige Person Kinder und übersteigt deren Einkommen eine bestimmte Grenze, kann das Sozialamt auch das Einkommen der Kinder für die Pflegekosten heranziehen. 80 Prozent aller Befragten ist dieser Umstand (auf Nachfrage) bekannt.

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Deutlich weniger informiert ist die Gruppe, deren Geldbeutel es im Zweifel betrifft, also die Unter-30-Jährigen (61 Prozent). Innerhalb dieser Altersgruppe haben sich 25 Prozent der Befragten sogar noch überhaupt nicht mit dem Thema finanzielle Pflegeabsicherung bei Krankheiten oder im Alter beschäftigt. Das zum 1.1.2017 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz II (fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen) war 46 Prozent der Befragten bekannt, 54 Prozent dagegen nicht.

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