Beim „Asscompact Award – Private Krankenversicherung 2016“ der BBG Betriebsberatungsgesellschaft (Bayreuth) wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Versicherungsvertrieb Beratungsgesellschaft mbH (IVV), dem wissenschaftlichen Beirat von Professor Matthias Beenken (Fachhochschule Dortmund) und dem Analysehaus Morgen & Morgen im Bereich Analyse und Methodik eine Online-Umfrage erstellt.

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Im Ergebnis lässt sich sagen, dass die genannten Gewinner ihre Position aus dem Vorjahr zementieren konnten. Sie sind weiterhin die gefragtesten Anbieter und konnte darüber hinaus auch noch ihren Vorsprung verbreitern, so schrieb portfolio-international.

Hallesche und Hanse-Merkur ganz vorn

So kann sich die Hallesche gegenwärtig über eine Zunahme der Geschäftsanteile im Maklervertrieb um 25 Prozent freuen, wobei sich die Hanse-Merkur erst mit gehörigem Abstand dahinter findet.

Schaut man auf das Metier der Zusatzversicherung, so ist hier die Arag mit mehr als doppelt so vielen Geschäftsanteilen der zweitplatzierten DKV um Längen voraus. Immerhin ist es der DKV nach nunmehr zwei Jahren gelungen, sich wieder ein Plätzchen auf dem Podest zu erstreiten. Auch die Barmenia kann sich sehen lassen auf ihrem dritten Platz, den sie mit ihren beiden Produktlinien, der PKV als auch der Zusatzversicherung, einnahm – damit war ihr trotz des dritten Platzes der eigentlich größte Sprung nach vorn gelungen, nimmt man ihre Platzierungen der Vorjahre in die Bilanz.

Gesamtzufriedenheit durch alte Werte

Gefragt nach den entscheidenden zentrale Einflussgrößen für die Gesamtzufriedenheit, gaben die unabhängigen Vermittler die Qualität der Tarifpolitik zur Antwort, auch die Werte finanzieller Stabilität, gutes Preis-Leistungsverhältnis und hohe Flexibilität der Produkte und Tarife sind für die Vermittler von größter Wichtigkeit.

Das Ranking nach der gewichteten Gesamtzufriedenheit aller Leistungskriterien in der Vollversicherung führt die Alte Oldenburger an, die deutlich vor Universa und Barmenia lag. Zufriedenheit im Bereich Zusatzversicherung empfanden die Makler vor allem bei der Süddeutschen und zweitens bei der Barmenia und Allianz.

Vollversicherung verliert für Makler an Bedeutung!

Die Vermittler wurden auch nach ihren Erwartungen für das kommende Jahr befragt, sie gaben in der Mehrheit an, dass sie auf konstante Einnahmen im Vollkostengeschäft bauen. Im Zusatzkostengeschäft gingen über fünfzig Prozent der Befragten davon aus, es würde sich hier ein Umsatzplus von etwa 25 Prozent einstellen.

Zwischen beiden Produktlinien zeichnet sich keine parallele Tendenz ab. Mit Blick auf die Entwicklung des PKV-Geschäftes vor fünf Jahren im Vergleich zu heute, so ist in portfolio-international zu lesen, zeigt sich ein Relevanzverlust in der Vollversicherung von 49 auf unter 20 Prozent. Bei der Zusatzversicherung hingegen wird eine Entwicklung in die andere Richtung offenkundig: vor fünf Jahren hielten sie nur 24 Prozent für bedeutungsvoll, inzwischen gestehen ihr 43 Prozent eine hohe Relevanz zu und in der Zukunft wird sie noch bedeutungsvoller, so meinen 64 Prozent.

Telematik-Tarife: eher unbedeutend

Die neuen Telematik-Tarife in der Krankenversicherung stoßen bei den unabhängigen Vermittlern also auf ein geteiltes Echo. Während es einerseits bei den Vermittlern zu 60 Prozent befürwortet wird, eine gesunde Lebensweise zu belohnen, stehen diesem Verfahren aber fast ebenso viele Kritiker gegenüber, wegen der nötigen Übermittlung von Versicherungsnehmerdaten. Ferner sind 48,5 Prozent der Meinung, Telematik-Tarife hätten nur eine geringe Strahlkraft und damit kaum eine Vertriebschance.

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Der Zweig der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) war zwischenzeitlich stark im Kommen, knickte dann aber empfindlich ein, als das Bundesfinanzministerium zum 1. Januar 2014 festlegte, Arbeitgeberzuwendungen für eine bKV seien fortan nur noch wie Barlohn zu behandeln und damit nicht länger als Sachbezug. Im Ergebnis war die die monatliche Freigrenze von 44 Euro pro Mitarbeiter (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 9 EStG) aufgehoben und mit der abgestellten Anerkennung als Sachbezug war auch die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung der bKV-Beiträge durch den Arbeitgeber (nach Paragraf 37b EStG) nicht länger gegeben. Dies spürten die befragten Makler in der zunehmenden Zurückhaltung im bKV-Geschäft.

portfolio-international.de

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