Der 1. August bringt Gesetzesänderungen. Die wesentlichen Neuerungen sind nachfolgend zusammengestellt.

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Mehr Transparenz in der Finanzbranche?

Etwas Licht sollen neue Regelungen in den Finanzbereich bringen. Einheitlichkeit herrscht ab 1. August in den Überweisungsmodalitäten von 34 Ländern aus der Euorpäischen Union und angrenzenden Staaten. Diese Staaten zählen zur Single Euro Payments Area (SEPA). Alle Überweisungen und Lastschriften müssen mit der internationalen Bankkontonummer IBAN getätigt werden. Verbraucher können noch bis Ende 2016 mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen tätigen.

Differenzierter wird es in Berufsbezeichnungen zur Finanzberatung. Mit dem Inkrafttreten des Honoraranlageberatergesetzes werden in Zukunft Honorarberatungen über Vermögensanlagen geregelt und erlaubnispflichtig. Man unterscheidet Berater, die sich bei ihrer Beratung auf Investmentfonds und geschlossene Investmentvermögen beschränken, sie werden als Honorar-Finanzanlagenberater bezeichnet und vom örtlichen Gewerbeamt zugelassen und überwacht.

Ein Honorarberater, der alle Finanzinstrumente in seiner Beratung berücksichtigen will, also z. B. auch Aktien oder Zertifikate, muss sich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Honorar-Anlagenberater zulassen und überwachen lassen. 
Ob Berater, die sich nach dem 1. August 2014 nicht als Honorar-Anlagenberater oder Honorar-Finanzanlagenberater registrieren lassen, weiterhin die Bezeichnung "Honorarberater" führen dürfen, ist noch unklar.

Banken müssen ab dem 1. August gegenüber ihren Kunden alle Provisionen offenlegen, die sie für den Verkauf von Finanzprodukten erhalten. Passiert das nicht, können Kunden Schadenersatz verlangen.

Damit Unternehmen Rechnungen zügiger begleichen, werden Verzugszinsen erhöht, sobald die Zahlungsfrist überschritten ist. Ab August sind Geschäftsbedingungen mit Klauseln, die einen Aufschub der Zahlung von mehr als 30 Tagen vorsehen, nicht länger rechtmäßig.

EEG-Reform tritt in Kraft

Eine wichtige Säule in der Energiewende: Erneuerbare Energien sollen durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz augebaut werden. Um Kosten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu senken, konzentriert sich das neue EEG nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf günstige Technologien wie Windenergie und Photovoltaik.

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1.8. eine Anlage in Betrieb nehmen und mehr als 10 Kilowatt Leistung bzw. eine maximale Jahreserzeugung von 10 Megawattstunden erzeugen, müssen künftig anteilig eine EEG-Abgabe zahlen. Inhaber neuer, großer PV-Anlagen müssen zudem ihren Strom direkt vermarkten bzw. selbst verkaufen.

Mehr Betreuungsgeld und Neuerung im Mindestlohn

Einen einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro soll es ab Januar 2015 geben. Für Maler und Lackierer müssen ab 1. August neue Mindestlöhne gezahlt werden: Ausgelernte erhalten 12,50 Euro pro Stunde. Bis Mai 2016 steigt dieser Wert auf 13,10 Euro, in Berlin gibt es 12,30 Euro und bis Mai 2016 12,90. Im Osten Deutschlands erhält man künftig 10,50 Euro, dann 11,30 Euro.

Überhaupt Mindestlohn erhalten ab August Mitarbeiter aus der Fleischwirtschaft. Dieser beträgt zunächst 7,75 Euro und steigt in vier Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 Euro. Schornsteinfeger erhalten künftig mindestes 12,78 Euro brutto.

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Lassen Eltern ihr Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreuen, haben sie Anspruch auf Betreuungsgeld. Statt aktuell 100 Euro bekommen sie für diese Leistung künftig 150 Euro.

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