Bundesweit arbeiten nur 7,8 Prozent der über 65-Jährigen, das könnte zukünftig deutlich mehr werden. Vorschläge für einen weniger starren Rentenbeginn soll bis Herbst eine Arbeitsgruppe der Koalition vorlegen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Diese sollen ein längeres Arbeitsleben für Beschäftige attraktiver machen und damit der bei Unternehmen unbeliebten Rente ab 63 entgegensteuern.

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Flexi-Rente: Arbeitgeber fürchten Fachkräftemangel

In Zeiten des Facharbeiter-Mangels befürchten Arbeitgeber, dass sie gute und erfahrene Mitarbeiter nicht schnell genug ersetzen können. Daher möchten sie erfahrene Mitarbeiter länger behalten, was Grundlage des Vorschlages der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist: „Jeder soll unbeschränkt zur Altersrente hinzuverdienen dürfen.“ Dabei soll es auch nur wenige Ausnahmen geben.

Aktuell ist das Hinzuverdienen im Rentenalter nur sehr eingeschränkt möglich. Unbegrenzt hinzuverdienen darf momentan nur, wer die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren und drei Monaten erreicht hat und ohne Abschläge in den Ruhestand geht. Verdient hingegen ein Frührentner stetig mehr als 450 Euro, so wird die Rente gekürzt. Abhängig von der Höhe des Zusatzeinkommens erhält dieser dann nur noch zwei Drittel, die Hälfte oder sogar nur noch ein Drittel seiner Rente ausbezahlt. Lediglich Minijobs sind mit dieser Regelung unproblematisch.

Aktuell nutzen lediglich 3200 Frauen und Männer diese Teilrente, da sie mehr als unattraktiv ist. Die aktuell geltenden Hinzuverdienstregelungen verstehen viele Rente als Arbeitsverbot, wie die Arbeitgeber daraus folgern.

Vorteile durch gelockerte Vorschriften

Der Arbeitgeberverband schlägt nun vor, die bislang starren Vorschriften aufzuheben. Dies würde aus ihrer Sicht vielerlei Vorteile bringen:

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  • Keine größeren Rentenrückzahlungen für die Betroffenen.
  • Das Einhalten der Hinzuverdienstgrenze muss durch die Rentenversicherungsträger nicht mehr überwacht werden.
  • In den vorgezogenen Ruhestand gegangene Mitarbeiter können die ehemaligen Arbeitgeber bei Engpässen leichter zurückholen.
  • Ohne Renteneinbußen könnten mit 63 in Rente gegangene Arbeitslose wieder Vollzeit arbeiten.

Zwei Ausnahmen fordern die Arbeitgeberverbände

Das Positionspapier der Arbeitgeber fordert klar vereinfachte und deutlich gelockerte Vorschriften. Lediglich zwei Ausnahmen sollen bei der Umsetzung eingehalten werden: Die erste Ausnahme soll bei einem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses greifen. In diesem Fall soll es auch zukünftig Hinzuverdientsgrenzen geben. Durch eine vorzeitige Altersrente würde sich ansonsten der Arbeitnehmer die Rentenversicherungsbeiträge sparen. Das Einkommen aus Job und Rente dürfte daher die Höhe des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens nicht überschreiten.

Die zweite Einschränkung gilt für langjährige Versicherte, die von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitieren. Wie bislang sollen diese Arbeitnehmer nur bis maximal 450 Euro hinzuverdienen dürfen. Damit sollen zusätzliche Anreize für diese Rente unterbunden werden. Alternativ können diese Frührentner die geltende Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen nutzen und damit mehr arbeiten.

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