Zwar kennt die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland (83,9 Prozent) die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen (VL), jedoch nutzt nur etwas mehr als die Hälfte (58,7 Prozent) den geförderten Vermögensaufbau.

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Fast jeder Dritte (31,8 Prozent) nimmt ihn nicht in Anspruch. 8,1 Prozent wollen in Zukunft vermögenswirksame Leistungen nutzen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Vor allem unter jungen Arbeitnehmern im Alter zwischen 16 und 29 Jahren ist der Informationsbedarf zum Thema groß: 16,3 Prozent kennen die Vorteile von VL nicht, 15,3 Prozent haben sogar noch nie von VL gehört.

Für Arbeitnehmer gibt es keine bessere Sparform im mittelfristigen Bereich

"Auch Berufstätige zwischen 30 und 39 Jahren sowie über 60 Jahren sind unzureichend informiert. Befragte in diesen Altersklassen nutzen die Leistungen deutlich seltener als die besser Informierten und verzichten damit auf bis zu 560 Euro zusätzlich im Jahr", erläutert Helma Eckhardt von der Postbank die Ergebnisse.

"Daher ist es wichtig, über das sogenannte Vermögensbildungsgesetz, das übrigens bereits seit Anfang der 60er-Jahre besteht, aufzuklären." Denn für Arbeitnehmer gibt es keine bessere Sparform im mittelfristigen Bereich, insbesondere für Geringverdiener, also dann, wenn der Staat Arbeitnehmersparzulage zahlt. Die jährlichen Einkommensgrenzen dafür liegen bei Alleinstehenden derzeit bei 20.000 Euro, bei Verheirateten bei 40.000 Euro.

Vermögenswirksamen Leistungen hochinteressant auch ohne Arbeitnehmersparzulage

Selbst wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden ist eine VL hochinteressant, wenn der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet, denn selbst der kleinste durch den Arbeitgeber zugesteuerte Beitrag ist „geschenktes“ Geld für den Sparer. Arbeitgeber zahlen bis zu 480 Euro im Jahr, das entspricht 40 Euro im Monat, in die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers ein. Der Anspruch auf diese Leistung ist in der Betriebsvereinbarung, im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben. Sie steht in der Regel allen Festangestellten, Beamten, Soldaten und Auszubildenden zu. Die Höhe der Zahlung variiert je nach Branche, so erhalten Bankangestellte den vollen Betrag, Beamte hingegen nur 6,65 Euro.

Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teil oder gar nicht, kann der Arbeitnehmer die Zahlung aufstocken oder ganz übernehmen. "Es lohnt sich für Arbeitnehmer, die VL komplett selbst zu zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro im Jahr, bei Ehepaaren unter 40.000 Euro, liegt. Dann schießt der Staat die Arbeitnehmersparzulage hinzu", so die Postbank Expertin. "Diese beträgt immerhin bis zu 80 Euro im Jahr."

Arbeitnehmersparzulage mit Einkommensteuererklärung beantragen

Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Der Arbeitnehmer hat die vermögenswirksamen Leistungen durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachzuweisen. Der Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage muss spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr gestellt werden.

Um die VL und ggf. auch die Förderung vom Staat zu erhalten, muss das Geld in eine für VL geeignete Anlageform fließen. Dazu gehören z. B. Fondssparpläne, Bausparen, Banksparpläne und mittels Lebensversicherung. Die höchste Renditeerwartung darf man bei guten VL-Fonds haben. Zu beachten ist hier neben der Auswahl eines guten Fonds auch die Höhe der Depotgebühr.

Bausparvertrag beliebt, aber geringe Renditeaussichten

Wer sein Geld „sicher“ haben will, der kann auf einen Bausparvertrag oder einen Banksparplan zurück greifen. Allerdings: Die Renditeaussichten bei einem Bausparvertrag oder einem Banksparplan sind eher bescheiden, möglicher Weise gar unter dem Inflationssatz.

Vermögenswirksame Leistungen - die beliebtesten AnlagenVermögenswirksame Leistungen - die beliebtesten Anlagen Postbank

Völlig abzuraten ist vom Einsatz der VL innerhalb einer Lebensversicherung wegen Intransparenz, den nicht nachvollziehbaren Gewinnzuteilungen und den Kosten. Im Übrigen werden VL-Banksparpläne und VL-Lebensversicherungen nicht mit Arbeitnehmersparzulage gefördert.

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Die beliebteste VL-Anlage der Deutschen ist der Bausparvertrag mit 60,4 Prozent, gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge mit 49,8 Prozent und dem Aktienfondssparplan mit 18,7 Prozent. 17,7 Prozent der Arbeitnehmer legen VL in einem Banksparplan an, 15,9 Prozent tilgen damit einen Baukredit.

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