Wer Ärzte besticht oder sich als Mediziner bestechen lässt, macht sich zukünftig strafbar. Nach Informationen der Berliner Zeitung haben sich CDU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. „Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe“, zitiert die Berliner Zeitung aus einer Beschlussvorlage, die dem Blatt vorliegt.

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Ärzte-Bestechung ist bisher nicht illegal

Mit dem Beschluss wäre ein zutiefst unbefriedigender Zustand im Gesundheitswesen beseitigt. Im Mai 2012 hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Korruption unter niedergelassenen Kassenärzten nicht juristisch verfolgt werden kann. So sprach das Gericht mehrere Ärzte frei, die Bestechungsgelder von einer Pharmareferentin erhalten hatten, damit sie bevorzugt Medikamente des Herstellers Ratiopharm verschreiben. Die Zahlungen wurden von dem Arzneimittelhersteller als Honorar für wissenschaftliche Vorträge verschleiert, die freilich nie stattgefunden hatten.

Selbst die elf Richter erkannten darin ein „korruptives Verhalten“ - welches aber nicht verboten sei. Zur Begründung des Urteils hieß es, der niedergelassene Arzt handele weder als "Amtsträger" noch als "Beauftragter" der gesetzlichen Krankenkassen. Die wäre jedoch die Voraussetzung dafür, damit die korrupten Mediziner laut Paragraph 332 Strafgesetzbuch verurteilt werden können. Infolge des Urteilsspruchs wurden hunderte ähnliche Verfahren eingestellt. Es fehlt bisher schlichtweg an einem Gesetz, um unredlichen Geschäftemachern das Handwerk zu legen.

Das soll sich nach dem Willen der Koalitionäre zukünftig ändern. Patientinnen und Patienten „müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheit im Mittelpunkt der Behandlung steht“, heißt es in der Beschlussvorlage von CDU und SPD. Explizit wird damit das Patientenwohl über die finanziellen Interessen der Gesundheitsdienstleister gestellt. Zugleich verweisen die Gesundheitspolitiker darauf, dass die Korruption nicht nur unter Ärzten vorkomme, sondern auch in anderen Heilberufen wie Psychotherapeut, Pfleger oder Apotheker. Auch in diesen Berufszweigen soll die Vorteilsnahme zukünftig geahndet werden.

Bis zu 3 Jahre Haft

In der schwarz-gelben Koalition war eine strengere Gesetzgebung zuvor am Widerstand der FDP gescheitert. Die Liberalen hatten sich geweigert, die Korruption bei Ärzten ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Begründung: Ärzte dürften nicht schlechter gestellt werden als andere Freiberufler wie etwa Rechtsanwälte. Stattdessen wollte die FDP ein Verbot lediglich im Sozialgesetzrecht verankern. Das hätte den kompletten Bereich der privaten Krankenversicherung ausgespart, weshalb die SPD das Gesetz im Bundesrat durchfallen ließ.

Welche Strafe bestechliche Ärzte zukünftig fürchten müssen, ist noch offen. Als Vorbild könnte ein Gesetzentwurf des Bundeslandes Hamburg dienen, der bereits im Bundesrat eingebracht worden war. Demnach droht den Medizinern bis zu 3 Jahren Haft.

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Zudem will die Koalition Arzneimittel-Verschreibungen im Internet zukünftig verhindern. „Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Verschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss“, heißt es laut Berliner Zeitung in der Beschlussfassung. Demnach hätten Online-Konsultationen ein größeres Risiko für Fehldiagnosen und könnten den Patientenschutz gefährden.

Berliner Zeitung

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