Die unseres Erachtens bessere Alternative zur Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel ist eine BUV, die den Beruf Pilot explizit absichert. Eine BUV leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf – hier Pilot – zu mehr als 50% aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall) nicht mehr ausgeübt werden kann. Hier sind also keine Fähigkeiten versichert, sondern das echte Berufsbild Pilot.
Leistet eine BUV auch bei Lizenzverlust bzw. Fluguntauglichkeit?
Hier muss etwas tiefer in die Definition einer Berufsunfähigkeit geschaut werden. Im Leistungsfall wird das zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit konkret ausgeübte Berufsbild zugrunde gelegt.
Wenn sich eine Teiltätigkeit (hier die Flugtätigkeit des Piloten) als prägendes Merkmal des Berufsbilds herausstellt, muss dies entsprechend berücksichtigt werden. Wenn dieses prägende Merkmal aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen so weit beeinflusst wird, dass die Gesamtheit des Berufs Pilot bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht mehr sinnvoll ausgeübt werden kann, kann sich der Versicherer nicht auf andere Teiltätigkeiten des Berufs berufen.
Allein aus dem Wegfall dieses prägenden Merkmals ergibt sich die Leistungspflicht des Versicherers. War die versicherte Person vor Eintritt der Berufsunfähigkeit als Pilot tätig, stellt die Flugtauglichkeit ein prägendes Merkmal des Berufsbilds dar und führt somit zur Leistungspflicht des Versicherers.
Vorteile der BUV für Piloten gegenüber einer GFV mit AU-Klausel
Hier ist zunächst einmal zu erwähnen, dass in der BUV der Beruf versichert ist, während in der GFV mit AU-Klausel das Berufsbild in keiner Weise berücksichtigt wird.
Bei der BUV handelt es sich als um eine echte Berufsversicherung und nicht um die Absicherung einzelner Grundfähigkeiten. Die Leistungsdauer der BUV ist auf das Endalter des Vertrags beschränkt und nicht wie bei der GFV durch die AU-Klausel auf 24 oder 36 Monate begrenzt. Durch den wesentlich besseren Schutz der Arbeitskraft ist die BUV für Piloten allerdings auch teurer als die GFV mit AU-Klausel.
Worauf sollte ein Berufspilot bei der Wahl einer BUV achten?
Wie auch bei der LoL-Versicherung sollte ein Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung in den Bedingungen festgeschrieben sein. Durch den Verzicht auf die konkrete Verweisung wird die versicherte BU-Rente auch dann weitergezahlt, wenn der versicherte Pilot einen anderen gleichwertigen Beruf nach Eintritt der Berufsunfähigkeit als Pilot ausübt.
Auch hier gilt: Die versicherte Rente wird so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit als Pilot besteht, längstens bis zum vereinbarten Endalter.
Fazit: Goldstandard ist selbstverständlich die echte LoL-Versicherung, da hier explizit die Tauglichkeitsklasse 1 versichert ist.
Piloten, die diese Versicherung abschließen können, sollten sich hierfür entscheiden und darauf achten, dass keine Fallstricke in der Absicherung vereinbart sind.
Für Piloten, die aufgrund des Berufsbilds bzw. Beschäftigungsverhältnisses keine Loss-of-License-Versicherung abschießen können, ist eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung, die ausdrücklich das Berufsbild Pilot versichert immer noch eine sehr gute Alternative.
Die Grundfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel ist als Notlösung akzeptabel, sichert aber nicht das Berufsbild Pilot ab und punktet unsere Erachtens wegen des geringen Versicherungsschutzes nur durch günstige Beiträge.