In Bezug auf eine umfassende Lösung für die private und gesetzliche Rente gilt es, die schon genannten Probleme genau zu beachten. Die Basis dafür muss eine zukunftsfähigere gesetzliche Rente sein. Doch wie kann die Alternative zur Umlagefinanzierung aussehen? In der Debatte der vergangenen Monate und Jahre wurde immer wieder kapitalgedecktes Modell vorgeschlagen. Das ergibt auf den ersten Blick auch Sinn. Denn ein ökonomischer Grundsatz besagt: Wenn langfristige Kapitalmarktrenditen oberhalb des Lohnsummenwachstums liegen, ist ein System mit kapitalgedecktem Anteil strukturell im Vorteil gegenüber einer reinen Umlage.
Klar ist aber auch: Eine vollständige Ablösung des Umlagesystems durch Kapitaldeckung wäre finanziell nicht darstellbar. Das hat einen einfachen Grund. Sowohl alle bestehenden Ansprüche als auch der Aufbau eines neuen Systems müssten gleichzeitig bezahlt werden – eine doppelte Last, die kein Haushalt tragen kann. Umgekehrt ist die Idee, die gesetzliche Rente allein durch wachsende Zuschüsse zu stabilisieren, weder nachhaltig noch generationengerecht. Ein Hybridmodell, das die gesetzliche Rente um ein kapitalgedecktes Element ergänzt und gleichzeitig die private Vorsorge grundlegend modernisiert, ist deshalb keine Kompromisslösung, sondern der einzige realistische Weg.
Ein Kapitalstock kann entlasten, aber nur als Ergänzung wirken
Die Finanzierung eines kapitalgedeckten Elements innerhalb der gesetzlichen Rente könnte über den Kapitalmarkt erfolgen. So müsste man die Logik der Schuldenbremse nicht verletzen, weil es sich um eine Finanztransaktion handelt. Aber: Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung liegen heute bei fast 400 Milliarden Euro jährlich. Gemessen an dieser Größenordnung wären etwa die in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampel-Regierung vorgesehenen zehn Milliarden Euro pro Jahr, die in das kapitalgedeckte sogenannte Generationenkapital fließen sollten, nur ein symbolischer Einstieg. Solche Beträge sind aber kein wirksames Instrument zur nachhaltigen Entlastung der gesetzlichen Rente. Berechnungen des Sachverständigenrats zeigen auch: Selbst, wenn schon seit 2023 jährlich zehn Milliarden Euro in den Kapitalstock eingezahlt worden wären, würde er nach 15 Jahren die heutigen GRV-Ausgaben nur in einer Höhe von zwei Prozent entlasten. Auf den Punkt gebracht heißt das: Ein Kapitalstock kann entlasten, aber nur als Ergänzung wirken.
Bei der gesetzlichen Rente braucht es also weitere Anpassungen. Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, wie in den Niederlanden praktiziert, könnte einen weiteren wichtigen Beitrag leisten. Dort steigt das Rentenalter nicht proportional zur Lebenserwartung, sondern gedämpft: Ein zusätzliches Lebensjahr führt derzeit zu einer Erhöhung des Rentenalters um acht Monate. Entscheidend ist auch, dass diese Kopplung nicht starr erfolgt, sondern Härtefälle berücksichtigt. Gleichzeitig könnte in Deutschland die Berechnungsgrundlage der gesetzlichen Rente so angepasst werden, dass der sogenannte Eckrentner künftig auch längere Erwerbsbiografien realistisch abbildet.
Ein modernes Altersvorsorgedepot ist der zentrale Hebel
Um die begrenzten Handlungsoptionen in der gesetzlichen Rente zu ergänzen, muss der Blick also auch auf die dritte Säule der Altersvorsorge fallen. Die meisten möglichen Reformschritte liegen in der privaten Altersvorsorge – und einige Schritte in die richtige Richtung ist die Regierung nun gegangen. Jedenfalls macht der Referentenentwurf für die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge Hoffnung, dass zum einen die Riester-Rente korrigiert und reformiert wird und zum anderen mit dem Altersvorsorgedepot eine starke Alternative eingeführt wird.
Denn: Ein modernes Altersvorsorgedepot sollte früh bespart sein, digital geführt werden und einen einfachen Zugang zu renditeorientierten Anlagen wie Aktienfonds oder ELTIFs bieten. Ebenso wichtig ist, dass es ohne Kapitalgarantien auskommt, weil Garantien – wie am Beispiel der Riester-Rente schon erklärt – die Rendite langfristig begrenzen. Ein solches Depot muss kosteneffizient sein, mit einem klaren Kostendeckel, der verhindert, dass Gebühren über Jahrzehnte die Erträge neutralisieren. All das dürfte der Referentenentwurf schon in seiner jetzigen Form sicherstellen.
Ein solches System stärkt nicht nur die individuelle Vorsorgekraft, sondern auch die gesamtwirtschaftliche Kapitalbasis. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass langfristige Schwankungen aktienbasierter Portfolios über Jahrzehnte hinweg geglättet werden können und dass digitale Verwaltungsstrukturen den Zugang erheblich erleichtern. Das Entscheidende ist, dass ein solcher Ansatz keine neue staatliche Produktarchitektur benötigt, sondern die bestehenden Strukturen der Fondsbranche nutzt. Sie stellt bereits heute digitale Verwaltung, breite Produktvielfalt und kosteneffiziente Prozesse bereit. Deutschland verfügt über eine Infrastruktur, die solche Konstruktionen sofort umsetzen könnte.