PKV-Sozialtarife: Versicherer mit der höchsten Belastung

Quelle: DALL-E

Der Basistarif wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt – als Reaktion auf die allgemeine Krankenversicherungspflicht und als soziale Auffanglösung für Personen, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zugeordnet sind, aber keine bezahlbare Vollversicherung mehr finden. Ziel war es, auch bei Krankheit oder Einkommensverlust einen Mindestschutz sicherzustellen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen PKV-Tarifen ist der Basistarif gesetzlich definiert: Leistungsumfang, Selbstbehalte und Beitragshöhe sind in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) geregelt. Die Leistungen orientieren sich eng an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind unzulässig. Damit soll der Tarif einen „Versicherungsschutz für alle“ garantieren – unabhängig von Gesundheitszustand oder Einkommen.

Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes begrenzt, was im Jahr 2025 maximal 942,64 Euro im Monat entspricht. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts wird der Beitrag halbiert – auf 471,32 Euro monatlich. Kann der Versicherte auch den halbierten Beitrag nicht aufbringen, kann der zuständige Sozialhilfeträger diesen auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen.

Der Basistarif kann von Personen gewählt werden, die entweder schon privat versichert waren, aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, oder von Menschen ohne Versicherungsschutz, die der PKV zugeordnet werden (etwa ehemals Selbstständige oder Beamte). Ein Wechsel aus einem bestehenden Tarif in den Basistarif ist möglich, wenn der Versicherte seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann – häufig nach Verlust der Erwerbstätigkeit oder längerer Krankheit. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, diesen Wechsel zu ermöglichen.

Die höchsten Quoten im Basistarif

Gemessen am Bestand der Vollversicherten zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Gesellschaften. Überdurchschnittlich hohe Quoten im Basistarif finden sich vor allem bei Versicherern mit älterer oder einkommensschwächerer Kundschaft – oder bei Unternehmen mit sehr kleinem Bestand, wo schon wenige Fälle die Quote stark verändern. Die Top 10:

  • DEVK: 60 ÷ 1.544 = 0,03887 → 3,89 Prozent
  • Münchener Verein: 829 ÷ 62.959 = 0,01317 → 1,32 Prozent
  • Generali: 3.166 ÷ 287.198 = 0,01102 → 1,10 Prozent
  • Gothaer: 1.170 ÷ 117.520 = 0,00996 → 1,00 Prozent
  • DKV: 4.704 ÷ 666.346 = 0,00706 → 0,71 Prozent
  • Nürnberger: 255 ÷ 38.203 = 0,00667 → 0,67 Prozent
  • UKV: 503 ÷ 84.741 = 0,00593 → 0,59 Prozent
  • Inter: 816 ÷ 145.326 = 0,00561 → 0,56 Prozent
  • Allianz: 3.083 ÷ 554.166 = 0,00556 → 0,56 Prozent
  • Signal Iduna: 3.449 ÷ 621.337 = 0,00555 → 0,56 Prozent