Durch die Leistungszuschläge verminderte sich auch der Betrag den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Dennoch kletterten die Kosten für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, innerhalb eines halben Jahres bundesweit um 124 Euro auf durchschnittlich 3.108 Euro im Monat. Damit hat der Eigenanteil nun zum ersten Mal die 3.000 Euro-Marke übersprungen. Innerhalb von lediglich fünf Jahren gab es eine Steigerung von gut 2.000 Euro auf nun über 3.000 Euro Eigenanteil. Dabei ist in diesem Betrag der Zuschuss schon enthalten.
Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.828 Euro im Monat zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.456 Euro monatlich aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 1.991 Euro im Monat. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern.
Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil ohne Zuschüsse in Bremen bei 3.752 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 2.853 Euro liegt.
Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Bremen Baden-Württemberg, das mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 3.725 Euro und Saarland mit 3.696 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Brandenburg (3.165 Euro), Niedersachsen (3.035 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (3.023 Euro).
Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.
Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.
Im Juli 2023 war bereits jeder zweite Pflegeheim-Bewohner laut einer Umfrage des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) auf Sozialleistungen angewiesen. „Einer BKSB-internen Umfrage zufolge steigt der durchschnittliche Anteil an sozialhilfebedürftigen Bewohner und Bewohnerinnen in kommunalen Häusern weiter an: Von 45 Prozent in 2022 auf mittlerweile fast 47 Prozent. Das ist besorgniserregend!“, sagt Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des Verbandes.
Das finanzielle Dilemma belegen auch Zahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach haben die Sozialhilfeträger in Deutschland im Jahr 2023 etwa 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Damit stiegen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent. Teilweise ist der Anstieg auch darauf zurückzuführen, dass 2022 die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege als Folge der Pflegereform stark gesunken waren und damit die Sozialhilfeausgaben insgesamt niedriger lagen. Im Jahr 2023 stiegen die Ausgaben zur Hilfe zur Pflege wieder an, nämlich um 27,4 Prozent auf knapp 4,5 Milliarden Euro.