Sorgenkind Numero eins ist die Rechtsschutzversicherung. Hier gab es 14,4 Prozent mehr Unmutsäußerungen. Damit erhielt die Ombudsfrau 3.341 Beschwerden. Die Rechtsschutz-Police ist mit einem Anteil von 16,0 Prozent die Sparte mit den meisten Beschwerden.
Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Eingaben im Bereich der Lebensversicherung. Hier ist die Zahl der Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 6,8 Prozent auf 3.110 gesunken. In den vergangenen Jahren hatten diese überwiegend Fälle des Widerrufs von Lebensversicherungsverträgen betroffen. Voraussetzung dafür sei ein Fehler in der Belehrung über das Widerspruchsrecht oder ein Fehlen von Pflichtinformationen. Auch Beanstandungen der Abschlusskosten für die im Anschluss an Riesterbanksparpläne von Banken oder Sparkassen abgeschlossene Rentenversicherungsverträge waren zuletzt aufgetreten. Bei diesen Fällen waren die vom Kapital abgezogenen Abschlusskosten zum Eintritt in die Auszahlungsphase als zu hoch empfunden worden. Die Lebensversicherung ist mit einem Anteil von 14,9 Prozent die Sparte mit den zweitmeisten Beschwerden.
Die Beschwerden über Kfz-Versicherungen haben wieder zugenommen. Diese kletterten von 2.085 auf 2.878 Eingaben. Damit erreichten sie einen Anteil von 13,8 Prozent am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden. Annähernd jede neunte Beschwerde (11,1 Prozent) gab es in der Gebäudeversicherung. Hier wuchs die Zahl der Beschwerden von 1.679 auf 2.320. Auch im Bereich der Hausratversicherung gab es mehr Rügen. Demnach wuchs deren Anzahl von 884 auf 1.041.
Im vergangenen Jahr seien 18.349 Verfahren beendet worden. Davon waren 14.012 zulässige Beschwerden. Von den zulässige Beschwerden wurde bei 49,8 Prozent der Fälle eine Entscheidung getroffen oder den Beschwerdeführern eine Empfehlung ausgesprochen, um den Sachverhalt zu klären. Eine Abhilfe konnte in 33,1 Prozent der Beschwerden erreicht werden, um den Kundenzufriedenheit herzustellen. Bei 6,8 Prozent der Fälle wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. Ebenso wurden 10,6 Prozent der Beschwerden zurückgenommen.