Betriebsschließungsversicherung: Lässt die IDD den bayerischen Kompromiss unwirksam werden?

Quelle: Screenshot Youtube / Kanzlei Michaelis

Schwintowski rät, der bayerischen Lösung unter Verweis auf Verletzung von § 1a VVG zu widersprechen und Ansprüche geltend zu machen. Bleibt die Frage, ob Makler sich haftbar gemacht haben, wenn sie ihren BSV-Kunden zur Annahme des bayerischen Kompromisses rieten. Das verneinte Schwintowski in einer Veranstaltung der Kanzlei Michaelis, für die Schwintowski ebenfalls tätig ist. Es fehle an einer Pflichtverletzung durch den Makler, so der Jurist.

Kommen BSV-Versicherte nun eher an Geld? Diese Frage ist mit dem Widerspruch zur Lösung nicht beantwortet. Denn, so Schwintowski, der Widerspruch stellt nur jenen Zustand her, dass man sich vor Gericht darüber streiten kann, ob im jeweiligen Fall Bedingungswerke zugrunde lagen, die Versicherungsschutz gewährten.

Kritik am bayerischen Kompromiss gab es bereits von der Kanzlei Wirth; erste Klagen gegen die dagegen gibt es auch schon. In dem Verfahren wird allerdings über sittenwidriges Verhalten argumentiert.

Die Präsentation von Prof. Hans-Peter Schwintowski steht auf der Webseite der Kanzlei Michaelis zur Verfügung.

Der Vortrag von Prof. Hans-Peter Schwintowski kann auch in voller Länge auf Youtube angesehen werden: