Krebs erhöht das Armutsrisiko

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Der Gang die Einkommensleiter hinunter erfolgt in Stufen: Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers sind auf nur sechs Wochen begrenzt. Danach gibt es – maximal 72 Wochen – Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Oft reicht das nicht aus, um Einkommensverluste abzufedern. Für Reha-Maßnahmen kann außerdem Übergangsgeld bezogen werden. Dieses Geld muss beim jeweiligen Rehabilitationsträger beantragt werden. Damit ist erneuter Einkommensverlust verbunden. Deutschlands größter Sozialverband VDK informiert hierzu: Für Versicherte ohne Kinder liegt es bei 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, bei Versicherten mit Kindern bei 75 Prozent. Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten besteht das Übergangsgeld aus 80 Prozent des Einkommens, das den Beiträgen zugrunde liegt, die sie vor Beginn der Leistungen für das letzte Kalenderjahr gezahlt haben.

Rentenantragsfiktion kann Übergangsgeld kosten

Allerdings ist nicht einmal sicher, ob man nach Beantragung einer Reha-Maßnahme die Übergangsleistungen überhaupt erhält. Denn eine gesetzliche Regel – Jürgen Walther nennt sie die Rentenantragsfiktion – kann dazu führen, dass schneller Ansprüche wegfallen als gedacht. Das trifft zu, sobald ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben von den zuständigen Trägern umgedeutet wird zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Möglichkeit besteht für den Fall, dass Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und dass ein Erfolg der Maßnahme aus Sicht des Trägers nicht zu erwarten ist.

Exemplarisch macht der Deutschlandfunk mit einem solchen Fall bekannt – hier führte eine Krebserkrankung direkt in die Schuldenfalle. Ein Angestellter mit Krebsdiagnose, der zuvor etwa 2.600 Euro verdiente, rutschte schon kurze Zeit nach Erstdiagnose in die Erwerbsminderungsrente. Den Verlust eines großen Teils seines Einkommens konnte seine Familie nicht ausgleichen.

Armutsgefahr durch Erwerbsminderungsrente

Selbst aber, wenn Übergangsgeld zunächst gezahlt wird, kann ein späteres Abrutschen in die Erwerbsminderung zur Armut führen. Liegt doch eine solche Rente im Schnitt bei weniger als 840 Euro im Monat (Versicherungsbote berichtete). Betrifft dies also einen Hauptverdiener, kann eine Familie schnell laufende Kosten oder Kredite nicht mehr bedienen.

Und Erwerbsminderungsrenten durch Krebserkrankungen sind keineswegs selten: 11.041 Männer und 11.764 Frauen bezogen laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung in 2019 erstmals eine Rente, weil bösartige Neubildungen zur verminderten Erwerbsfähigkeit führten.

Sogar für den Bezug dieser niedrigen Renten hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt. Denn medizinische Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind erst dann erfüllt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können – und zwar nicht nur in ihrem bisherigen Beruf, sondern in allen Berufen.