Sparkassen kündigen 200.000 Kunden

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Weiterhin für Ärger sorgen auch vermeintlich falsch berechnete Zinsen bei diesen Sparverträgen, viele frustrierte Kunden ziehen vor Gericht. So berichtet der Bayerische Rundfunk, dass die Stadtsparkasse München aktuell wegen falsch berechneter Prämiensparverträge verklagt worden sei. Konkret geht es auch hier um den Vertrag „Prämiensparen flexibel“. Dem Betroffenen, der den Vertrag 2003 abgeschlossen habe, seien nach Berechnungen eines Kreditsachverständigen 8.200 Euro zu wenig gutgeschrieben worden.

“Zum Nachteil des Kunden gerechnet“

Ein Einzelfall ist auch das nicht, wie der Versicherungsbote bereits berichtete: zehntausende Sparer dürften zu wenig Zins erhalten haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) listet aktuell knapp 140 Institute auf, die den Kunden mutmaßlich einen zu geringen Zinssatz berechnet haben.

Darüber hinaus führt die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell Musterfeststellungsklagen gegen die Erzgebirgs-Sparkasse und die Sparkasse Leipzig. Bei einer Stichprobe von 350 untersuchten Verträgen stellten die Verbraucherschützer einen durchschnittlichen Fehlbetrag von 6.000 Euro fest. Insgesamt 3.700 Prämiensparverträge haben die Leipziger nach eigenen Angaben im Jahr 2019 überprüft.

Das Problem: Die Sparkassen beriefen sich bei den Sparverträgen auf eine Klausel, die es erlaubt, fallende Zinsen schneller an den Kunden weiterzugeben: zu dessem Nachteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Klausel in mehreren Urteilen für unwirksam (u.a. BGH-Urteil vom 17.02.2004, AZ: XI ZR 140/03 sowie BGH-Urteil vom 14.03.2017, XI ZR 508/15). Sie sei nicht nur intransparent, sondern orientiere sich zudem am falschen Referenzzins: statt langjährigen Anleihen wie vom Gesetzgeber vorgegeben rechneten die Geldhäuser auch kurzfristige Papiere ein. Nun sehen sich die regionalen Institute mit einer Klagewelle konfrontiert - und müssen unter Umständen ihren Kunden immense Summen nachzahlen (der Versicherungsbote berichtete).

Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern bestätigt nun dem „Bayrischen Rundfunk“, dass auch im Freistaat viele Sparer betroffen seien. “Über 600 Fälle haben wir bereits berechnen lassen und können dazu sagen: In all diesen Fällen ist zu Ungunsten der Sparer gerechnet worden“, so Straub. Dem entgegen argumentiert die Stadtsparkasse München: “Die von uns verwendete Methode zur Zinsberechnung erfüllt alle rechtlichen Anforderungen. Somit werden auch die höchstrichterlichen Vorgaben erfüllt."

"Ich empfand das als Vertrauensbruch"

Für die Sparkassen bedeuten die aktuellen Schlagzeilen mehr als nur schlechte Presse: der Imageschaden dürfte groß sein. So berichten die Verbraucherzentralen von wütenden und enttäuschten Kunden. Der Mitteldeutsche Rundfunk zitiert einen Sparer, dem laut Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen 9.000 Euro zu wenig ausgezahlt wurden.

"Wo ich dann die Zahl gesehen habe, war ich natürlich schon erstmal schockiert", sagte der Sparer dem MDR. Ich empfand das auch als Vertrauensbruch. Wenn ich aus meinem Privateigentum jemandem etwas gebe, dann erwarte ich, dass damit auch ordentlich und sachlich umgegangen wird".