Pflegestufen und Pflegegrade: Das zweite Pflegestärkungsgesetz in Zahlen

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Ein Vergleich zu 2016 (und damit zu den Pflegestufen) zeigt: für ambulante und teilstationäre Pflege bedeuten nun Pflegegrad 2 und 3, was zuvor Pflegestufe 1 und 2 waren. Das könnte darauf hindeuten, dass Zahlen noch stark von der Besserstellung der Übergangsregeln beeinflusst sind. Denn 58,8 Prozent der Pflegebedürftigen, die Leistungen für ambulante und teilstationäre Pflege bezogen, befanden sich in 2016 in Pflegestufe 1. Zudem befanden sich 25,2 Prozent in Pflegestufe 2. Pflegestufe 0 hatte mit 8,9 Prozent und Pflegestufe 3 hatte mit 7,1 Prozent einen geringeren Anteil.

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Ist ein solcher Befund noch zu erwarten, erstaunt der Vergleich von Pflegegraden und Pflegestufen für den vollstationären Bereich. Denn in 2016 dominierte auch für den vollstationären Bereich die Pflegestufe 1 – 42,9 Prozent der vollstationär Gepflegten waren damals in dieser Pflegestufe eingeteilt. 36,8 Prozent der vollstationären Leistungsempfänger hingegen befanden sich in Pflegestufe 2 und 18,5 Prozent in Pflegestufe 3. Am wenigsten Bedeutung für den vollstationären Bereich hatte Pflegestufe 0 – nur 1,8 Prozent aller Leistungsbezieher befanden sich hier.

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Leistungsbezieher: Es werden immer mehr

Grundsätzlich zeigt sich auch an den Statistiken der Pflegeversicherung, dass die Gesamtzahl der Leistungsbezieher stetig zunimmt. Denn bezogen in 2014 noch 2,71 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung und in 2016 insgesamt 2,96 Millionen Menschen, ist diese Zahl in 2018 auf 3,69 Millionen Menschen angewachsen.

Demnach drohen durch zunehmende Lücken auch immer höhere Beträge, die als Eigenanteil für die Pflegeversicherung (als so genannte "Teilkasko-Versicherung") zu zahlen sind. Schon in 2018 zum Beispiel kletterte der durchschnittliche Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim um knapp 92 Euro auf 1.843,11 Euro im Monat (der Versicherungsbote berichtete): Pflegekosten, die von vielen Deutschen unterschätzt werden (der Versicherungsbote berichtete).

Auch sagte eine Studie des Instituts privater Krankenversicherer stark steigende Beiträge für die Pflegeversicherung voraus (der Versicherungsbote berichtete).

Pflegereformen: Regelt Geld alles?

Das Problem einer alternden Gesellschaft wird sich demnach durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Einführung neuer Pflegegrade allein kaum auffangen lassen. Aber regelt die Zuteilung einer höheren Summe von Geldern wirklich alles? Auf einen oft übersehenen Kontext weist der Gerontologe Thomas Klie in seinem Buch über die "sorgende Gesellschaft" hin.

Denn Studien zeigen laut Klie, dass die Lebensqualität Pflegebedürftiger wesentlich mehr von der Existenz und Qualität sozialer Netzwerke und dem Lebensumfeld statt von Pflegegrad und Pflegestufe abhängt. Auch sei die Einweisung in Altenheime häufig sozial statt medizinisch bedingt.

Werden Reformen mit Blick auf solche Erkenntnisse vorgenommen (zum Beispiel durch neue Formen des „sorgenden“ Zusammenlebens und die Schaffung einer neuen Pflege-Infrastruktur), bräuchte auch eine wachsende Zahl Pflegebedürftiger kein Grund zur Zukunfts-Sorge zu sein.