Rententrick nach "Flexirentengesetz": Immer mehr Menschen leisten Sonderzahlungen

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Freilich: Die Erweiterung der Möglichkeit durch das „Flexirentengesetz", Ausgleichszahlungen für die gesetzliche Rente zu erleichtern, entpuppt sich mit Blick auf solche Zahlen als geschickter Schachzug des Gesetzgebers. So freut sich laut Bericht der „Zeit“ auch Dagmar König, Vorstandsvorsitzende der Rentenversicherung Bund, über die Entwicklung. Sie sieht darin „ein Zeichen für das hohe Vertrauen der Beitragszahler in die Sicherheit und Rentabilität der gesetzlichen Rente“. Jedoch: Die Probleme der GRV werden sich einzig durch solche freiwilligen Sonderzahlungen kaum lösen lassen. Bedroht doch ein sinkendes Rentenniveau viele ältere Menschen mit Altersarmut, steigende Beiträge für die umlagefinanzierte gesetzliche Rente lassen zudem eine hohe Abgaben-Last für Jüngere erwarten.

So machte jüngst eine Studie im Auftrag des Dachverbands der Versicherer (GDV) anschaulich: Das Rentenniveau und damit das Verhältnis einer durchschnittlich verfügbaren Rente zum Durchschnittslohn sinkt und sinkt (der Versicherungsbote berichtete). In 2001 lag das Rentenniveau noch bei 55 Prozent. Momentan ist das Rentenniveau bei 48 Prozent „eingefroren“ bzw. stabilisiert, jedoch nur bis zum Jahr 2025. „Eingefroren“ ist zudem der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen: garantiert wird, dass er maximal 20 Prozent des Bruttoeinkommens bis zum Jahre 2025 nicht übersteigt. Schon diese „doppelte Haltelinie“ aber kann nur gehalten werden, indem ab Beginn 2020 auf Finanzreserven aus der Rentenkasse zugegriffen wird (der Versicherungsbote berichtete).

Was jedoch nach 2025 kommt, steht noch in den Sternen beziehungsweise liegt in den Händen einer Kommission, die erst 2020 Ergebnisse liefern muss. Prognosen der Studie aus dem Hause der Versicherer aber rechnen vor, worauf diese Kommission reagieren muss: Bei Renteneintritt für 1960 Geborene liegt im Jahr 2026 das Rentenniveau voraussichtlich bei 48,3 Prozent. Der Jahrgang 1975 hingegen wird bei Renteneintritt ein Rentenniveau von 43,2 Prozent des Bruttolohns, der Jahrgang 1990 sogar von 41,9 Prozent des Bruttolohns zu beklagen haben.

Immer größer wird demnach die Vorsorgelücke und immer drängender auch das Problem drohender Altersarmut für große Teile der Bevölkerung. An diesem Problem kann auch der erfreuliche Fakt nichts ändern, dass durch vereinfachte Ausgleichszahlungen immer mehr Geld an die gesetzliche Rentenkasse fließt.