Versicherungsombudsmann meldet für 2017 einen Beschwerderekord

Quelle: Komposita@Pixabay.com

Einen noch größeren Erfolg konnte die Schlichtungsstelle mit Blick auf Restschuldversicherungen erzielen, wie Günter Hirsch dem Tagesspiegel berichtet. Hier zeigte sich in den letzten Jahren viel Streitpotential bei den mitunter teuren und intransparenten Verträgen, was sich auch in einer hohen Beschwerdezahl beim Ombudsmann widerspiegelte. Die Verträge werden oft zwischen einer Bank und einem Kreditnehmer abgeschlossen - sie sind mitunter sogar Voraussetzung, damit ein Privatkunde einen Bankkredit erhält.

Als Hirsch im Mai 2016 den damaligen Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr vorstellte, sprach er Missstände bei diesen Verträgen offen an. Oft handelt es sich um komplexe Vertragsverhältnisse, bei denen der Verbraucher zwar die versicherte Person ist, aber gar nicht der Versicherungsnehmer. Eine dritte Partei schaltet sich dazwischen, die als Versicherungsnehmer agiert: etwa eine Bank oder bei der Pacht eines Gartens ein Kleingartenverein. Das erschwert es den Verbrauchern, ihre Rechte wahrzunehmen, da zum Beispiel der Versicherer ihnen gar nicht Auskunft über den Vertrag geben muss.

Die rechtliche Stellung der Verbraucher sei schwach gewesen, erklärt nun Hirsch dem Tagesspiegel: "Es fehlten Beratungs- und Aufklärungspflichten im Gesetz. Nach meinen öffentlichen Hinweisen wurden innerhalb von zwei Monaten verbesserte Regelungen für die Verbraucher ins noch laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen. Das war sehr erfreulich." So sind die Versicherer nun verpflichtet, die Kosten einer Restschuld-Police gesondert auszuweisen. In die Kritik geraten waren sie aufgrund extrem hoher Provisionen für Vermittler von bis zu 70 Prozent der Beiträge.

Hirsch fordert verbindliches Schlichtungsverfahren für Musterfeststellungsklagen

Hier lobt Hirsch die Versicherungsbranche: Fast alle Versicherer seien Mitglied im Trägerverein und hätten sich freiwillig seinem Schlichtungsspruch unterworfen. Ähnliches regt er nun auch für andere Branchen an, bei denen es oft zu Konflikten kommt. "In vielen anderen Wirtschaftszweigen wie der Autobranche oder bei Pauschalreisen fehlen bisher solche bewährten freiwilligen Lösungen und es gibt auch keine zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Wie ärgerlich das für Kunden ist, zeigt der VW-Skandal", sagt Hirsch.

Der Gesetzgeber sollte Unternehmen verpflichten, auch hinsichtlich der nun anstehenden Einführung von Musterfeststellungsklagen sich ohne Wenn und Aber einem Schlichtungsverfahren vor einer gesetzlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle zu unterwerfen, so das Plädoyer des erfahrenen Juristen. "Das könnte eine schnelle Klärung bringen, viele Prozesse vermeiden und die Gerichte entlasten". So sollen Streitfälle, die viele Verbraucher betreffen, fortan geklärt werden können, indem sich Betroffene einem klagenden Verbraucherverband anschließen: ebenfalls mit einem für Unternehmen verbindlichen Schlichtungsspruch bis zu einer gewissen Summe, regt Hirsch an.