Lexikon -Verjährung
Verjährungsfristen gelten auch für Versicherungsbeiträge. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind.
Verjährungsfristen gelten auch für Versicherungsbeiträge. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden sind.