Trotz der Proteste von Tierschützern hat der Bundestag am Donnerstag Abend ein neues Tierschutzgesetz mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP verabschiedet. Die Regierungsparteien hatten den ursprünglichen Gesetzentwurf im Vorfeld deutlich entschärft. Mit dem neuen Gesetz bleibt die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung ebenso erlaubt wie der schmerzhafte Schenkelbrand, mit dem Pferde von ihren Besitzern gekennzeichnet werden.

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Chippen zur Kennzeichnung von Pferden keine Alternative

Ursprünglich hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) versucht, ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden durchzusetzen. Sie konnte sich mit ihren Plänen jedoch nicht durchsetzen. Erst ab 2019 ist nun eine örtliche Betäubung für den Eingriff vorgesehen. Beim Schenkelbrand, der auf eine lange Tradition unter Pferdezüchtern zurückgeht, wird die Rasse der Tiere mit Hilfe eines glühenden Eisens aufs Fell gezeichnet. Durch die Wunde bildet sich ein Narbengewebe, das als Brandzeichen sichtbar bleibt.

Die Bundesregierung verwies jedoch darauf, dass das Chippen, welches als Alternative zur Kennzeichnung von Pferden vorgesehen ist, ein noch größeres Risiko für die Tiere darstellt. Beim Chippen wird ein etwa zwei Zentimeter langer Mikrochip mit einer Kanüle tief unter das Gewebe des Pferdehalses gesetzt. Während die Hautverletzungen beim Branding problemlos abheilen, wird der Chip häufig als Fremdkörper vom Gewebe abgestoßen. Als Folge können lebenslange Störungen und eitrige Entzündungen auftreten.

“Strengere Regeln kosten Arbeitsplätze“

Auch die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung bleibt bis zum Jahr 2019 erlaubt. Deutschlandweit werden jährlich rund 20 Millonen Ferkel kastriert, damit ihr Fleisch später nicht streng riecht oder unangenehm schmeckt. Denn mit dem Einsetzen der Geschlechtsreife entwickeln etwa 10 Prozent der männlichen Tiere einen sogenannten „Ebergeruch“. Er bedeutet kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher, wird aber bei der Zubereitung und dem Verzehr von Schweinefleisch als unangenehm wahrgenommen. Männliche Ferkel dürfen nach den geltenden Vorschriften bis zum 7. Tag ohne Betäubung kastriert werden.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah auch bei der Ferkelkastration eine Verschärfung der Vorschriften vor, die jedoch zurückgenommen wurde. Strengere Tierschutzstandards als in anderen EU-Staaten führen zum Verlust von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft, warnte der CDU-Abgeordnete Dieter Stier. Dieses Argument mag insofern verwundern, da der Staat bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Massentierhaltung mit hohen Summen subventioniert. Nach Schätzungen des BUND fließen pro Jahr rund eine Milliarde Euro in die intensive Schweine- und Geflügelhaltung.

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Allein die zehn größten Schlachtfirmen erhalten laut BUND knapp 20 Millionen Euro jährlich – meist in Form von Exportsubventionen. Denn die deutschen Schlachtbetriebe produzieren so viel Fleisch, dass sie auf dem heimischen Markt gar nicht alles verkaufen können.

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