Rechengrößen der Sozialversicherung 2011

Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Für das Jahr 2011 ergeben sich Senkungen wie auch Anhebungen der einzelnen Größen (versicherungsbote.de berichtete).

Rechengrößen 2011


West

Ost
Beitragsbemessungsgrenze (BBG):
allgemeine Rentenversicherung (RV)

5.500 Euro mtl.
66.000 Euro jährl.

4.800 Euro mtl.
57.600 Euro jährl.

BBG:
knappschaftliche RV

6.750 Euro mtl.
81.000 Euro jährlich

5.900 Euro mtl.
70.800 Euro jährl.

BBG:
Arbeitslosenversicherung

5.500 Euro mtl.
66.000 Euro jährl.

4.800 Euro mtl.
57.600 Euro jährl.

Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung

4.125 Euro mtl.
49.500 Euro jährl.

4.125 Euro mtl.
49.500 Euro jährl.

BBG:
Kranken- u. Pflegeversicherung

3.712,50 Euro mtl.
44.550 Euro jährl.

3.712,50 Euro mtl.
44.550 Euro jährl.

Bezugsgröße in der
Sozialversicherung

2.555 Euro mtl.
30.660 Euro jährl.

2.240 Euro mtl.
26.880 Euro jährl.



Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Bundesregierung hat im Rahmen des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-FinG) die Anhebung des Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens beschlossen. Damit erreicht der Beitragssatz wieder den Wert, der vor der Wirtschaftskrise galt. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent und wird für die Zukunft bei diesem Wert eingefroren. Arbeitnehmer zahlen nun 8,2 Prozent.

Künftige Beitragssteigerungen, die sich unter anderem als Zusatzbeiträge äußern, müssen die Versicherten nun allein stemmen. Dabei darf aber der Zusatzbeitrag nicht über zwei Prozent des Einkommens liegen.

Private Krankenversicherung
Zum Jahreswechsel wurde die Drei-Jahres-Frist gekippt. Nun muss das Bruttoeinkommen von Arbeitnehmern, die zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, nicht drei Jahre lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sondern nur noch ein Jahr.

Studentische Kranken- und Pflegeversicherung

Krankenversicherung
Nicht familienversicherte Studenten müssen seit dem 01.01.2010 für die gesetzliche Krankenversicherung mehr zahlen. Durch die Anhebung des GKV-Beitragssatzes auf 15,5 Prozent des Bruttogehalts erhöht sich der Beitrag von 53,40 Euro auf 55,55 Euro monatlich.

Ab April 2011 wirkt sich die vom Gesetzgeber beschlossene BAföG-Erhöhung zusätzlich auf den Beitrag aus. Dann müssen 64,77 Euro monatlich für die Krankenversicherung entrichtet werden.

Pflegeversicherung
Kinderlose Studenten zahlen bis März 2011 11,26 Euro in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, ab dem Sommersemester sind es 13,13 Euro. Studentische Eltern, die über 23 Jahre alt sind, müssen etwas weniger zahlen: vorerst 9,98 Euro, ab April 2011 11,64 Euro.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer können freiwillig die Arbeitslosenversicherung beibehalten. Diese Option war zuvor bis Ende 2010 befristet. Ab dem 01. Januar 2011 muss der Antrag zur Versicherung innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Bislang hatte man dazu nur einen Monat Zeit.

Wer als Selbstständiger bereits zweimal Arbeitslosengeld aus demselben Anspruch bezogen hat, kann sich zukünftig nicht mehr freiwillig weiterversichern. Wenn aber ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wird, gilt diese Ausschlussregelung nicht.
Künftig sollen Selbstständige und Auslandsbeschäftigte Beiträge in Höhe dessen zahlen, die auch bei einem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer fällig werden. Doch für 2011 ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Versicherte müssen nur die Hälfte des regulären Beitrags aufbringen. Derzeit entspricht dies in Westdeutschland rund 38 Euro, in Ostdeutschland etwa 34 Euro.

Existenzgründer profitieren darüber hinaus von einer Sonderregelung. Im ersten Kalenderjahr der Selbstständigkeit müssen sie nur den hälftigen Beitrag zahlen.

Wer bis zum Jahreswechsel 2010/2011 bereits versichert war, kann bis 31.03.2011 von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sein Versicherungsverhältnis rückwirkend zum 31.12.2010 zu beenden. Ab 01.01.2011 können Selbstständige nach einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren das Versicherungsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

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