Wer eine Lebensversicherung abschließt, um seinen nichtehelichen Partner finanziell abzusichern, muss beachten, dass Leistungen aus einem Lebensversicherungs-Vertrag unter bestimmten Umständen erbschaftssteuerpflichtig sind.

Wenn sich nichteheliche Lebenspartner für den Todesfall gegenseitig absichern wollen, ohne als Hinterbliebene Erbschaftsteuern abführen zu müssen, sollten sie bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die versicherte Person nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler ist.


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